Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) geht davon aus, dass Familien ab 2025 mit der geplanten Kindergrundsicherung finanziell unterstützt werden. Nach der Sommerpause 2023 will Paus einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Die Kindergrundsicherung sei ein „Mammutprojekt“ und deswegen nicht innerhalb von ein paar Monaten umzusetzen. Neben einer Neuberechnung des Existenzminimums wegen der momentanen Inflationsentwicklung sei zu klären, wie die bisherigen verschiedenen Leistungen gebündelt werden können. Paus äußerte sich im Tagesspiegel und bei einem Besuch der „Kinder.Akademie Armut & Obdachlosigkeit“ der Berliner Stadtmission. Bisherige Pläne zur Kindergrundsicherung sehen vor, dass es einen einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einen Zusatzbetrag gibt, der sich am Einkommen der Familie orientiert. Nach Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. sollte es sich zwingend um eine Kinder- und Jugendgrundsicherung handeln und auch so benannt werden.
Kinder- und Jugendgrundsicherung muss Existenz und Teilhabe absichern
Die BAG KJS befürwortet, dass junge Erwachsene selbst Leistungen erhalten sollen. Die neue Grundsicherung wie auch das neue Bürgergeld müssen tatsächlich existenz- und teilhabesichernd ausgerichtet sein, damit Jugendarmut verhindert wird. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind in Deutschland am stärksten von Armut betroffen. Das belegt die BAG KJS regelmäßig in ihrem Monitor „Jugendarmut in Deutschland“. Aber auch der Armutsbericht 2022 des Paritätischen bestätigt diesen Befund. Der seit 1. Juli ausgezahlte Sofortzuschlag reicht absolut nicht aus, die derzeitige Inflation aufzufangen. Ihre Position machte die BAG KJS bereits in einer Stellungnahme zu den ersten 100 Regierungstagen der Ampel deutlich.
Quelle: Tagesspiegel; KNA; epd; BAG KJS