Keinen Rechtsanspruch auf Berufseinstiegsbegleitung

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke erteilt die Bundesregierung einem Rechtsanspruch auf eine Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) im SGB III eine Absage. Zur Begründung schreibt sie: „Unter Berücksichtigung der Förderinhalte der Berufseinstiegsbegleitung muss grundsätzlich zu erwarten sein, dass die individuellen Voraussetzungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung geschaffen werden können. Die Berufsberatungsfachkraft der Agentur für Arbeit entscheidet deshalb im Rahmen des bestehenden Ermessens in Absprache mit der Lehrkraft darüber, wer einen entsprechenden Bedarf hat und in die Maßnahme aufgenommen werden soll.“ Aufgrund veränderter Bedingungen für die Kofinanzierung von BerEb sieht die Weiterführung nicht in allen Bundesländern gesichert. Für die Erhaltung der BerEb über das Jahr 2020 hinaus setzt sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit und die BAG KJS ein. Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort jedoch wenig Hoffnung.

Die Berufseinstiegsbegleitung bundesweit sichern und weiterentwickeln!

In einem Positionspapier forderte der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit bereits im Herbst 2018 Bund und Länder auf, die auslaufende Finanzierung in allen Bundesländern abzusichern. Die Berufseinstiegsbegleitung sei als einzige Maßnahme, die frühzeitig in der Schule ansetze und eine Begleitung von der Schule über die Ausbildung über einen längeren Zeitraum ermögliche, ein unverzichtbares Förderinstrument.

Konkrete Vereinbarungen zur Finanzierung von Berufseinstiegsbegleitung nur mit Bayern und Sachsen

Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Weiterführung der Berufseinstiegsbegleitung für Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2019/2020 durch Kofinanzierung mit Landesmitteln bzw. ESF-Landesmitteln nach aktuellem Stand in Bayern und Sachsen konkret geplant. Eine entsprechende Vereinbarung mit der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist bisher nur in Bayern abgeschlossen. Bayern plant mit einem Beginn zum 1. Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 und Sachsen mit einem Beginn zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2019/2020. Auch in Hamburg und Nordrhein-Westfalen sind die Gespräche bereits fortgeschritten, konkrete Vorstellungen zur Umsetzung sind vorhanden. In diesen beiden Ländern ist der Beginn zum zweiten Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 geplant. Weitere Bundesländer befinden sich noch in Gesprächen mit der für sie zuständigen Regionaldirektion der BA.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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