Wohnungslose Jugendliche und wohnungslose junge Volljährige sind eine besonders vulnerable Gruppe in dieser Gesellschaft. Ihre Wohnungslosigkeit kann dabei sowohl Ursache wie auch Folge vielfältiger psychosozialer Belastungen sein. Auf die Problematik macht der Paritätische Gesamtverband mit einem Positionspapier „Jugendhilfe und junge Wohnungslose – Verantwortungsübernahme der Jugendhilfe ist nötig!“ aufmerksam. Das Papier begründet die Notwendigkeit der Zuständigkeit der Jugendhilfe für junge wohnungslose Menschen und verknüpft diese Argumentation mit den besonderen Problemen, vor die junge Menschen, die in Heimen oder Pflegefamilien aufgewachsen sind, gestellt sind.
Jugendhilfe ist für Unterstützung zuständig
Das aktuelle Papier ergänzt das im November 2017 beschlossene Positionspapier „Jung und wohnungslos“. Der Paritätische sieht einerseits die Wohnungspolitik mit der – menschenrechtlich fundierten – Verpflichtung zur Schaffung von hinreichendem menschenwürdigem Wohnraum in der Pflicht. Andererseits sieht er für die Unterstützung und Beratung junger Wohnungsloser sieht die Jugendhilfe in der Verantwortung. Allerdings ist die Jugendhilfe durchaus auch Teil des Problems und nicht nur Grundbestandteil der Lösung.
Rechtsanspruch für junge Volljährige bis zum 25. Lebensjahr auf notwendige Unterstützung und Hilfe
Gefordert wird einen klarer Rechtsanspruch für junge Volljährige bis zum 25. Lebensjahr auf notwendige Unterstützung und Hilfe. Darüber hinaus soll ein Rechtsanspruch eingeführt werden für junge Menschen, die in öffentlicher Erziehung (in Heimen, Wohngruppen oder Pflegefamilien) aufgewachsen und auf weitergehende Hilfen angwiesen sind. Diese sollen bis zu dem Zeitpunkt gewährt werden, wo die jungen Menschen diese Unterstützung für sich nicht mehr brauchen und ihre Perspektive im Hinblick auf ihre Wohnsituation und Existenzsicherung geklärt sind.
Quelle: Der Paritätische