Das Berliner Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) will projekthaft die Unterbringung junger Geflüchteter verändern. Am Übergang aus der Jugendhilfe in die Zuständigkeit des LAF sollen junge Geflüchtete mit Vollendung des 18. Lebensjahres die stationäre Jugendhilfe verlassen und in eine Wohnform innerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft überführt werden. Die jungen Menschen sollen dort ambulant durch Träger der freien Jugendhilfe betreut werden (In Anwendung von § 41 i.V.m. § 30 SGB VIII). Der Flüchtlingsrat Berlin, das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen BBZ, Jugendliche ohne Grenzen und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) kritisieren diese Pläne scharf.
Sie fordern die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, ferner eine regelhafte Gewährung von Hilfe für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die sich in Art und Umfang am individuellen Bedarf der jungen Menschen orientiert und in ihrer Ausgestaltung die Vorgaben des Kinder- und Jugendhilferechts einhält. Außerdem machen sich BumF und Co für eine Anschlussunterbringung in Wohngemeinschaften oder anderen angemessenen Wohnformen stark, nicht in Sammelunterkünften für Erwachsene. Junge Geflüchtete brauchen Unterkünfte, die ihnen ein nachhaltiges Ankommen in Deutschland ermöglichen. Das Leben in Sammelunterkünften im Anschluss an die stationäre Jugendhilfe konterkariere alle erreichten sozialpädagogischen Erfolge hin zu einem eigenständigen und selbstbestimmten Leben.
Quelle: BumF