Jugendhilfeleistung auch für junge volljährige Geflüchtete

Der Diözesan-Caritasverband München und Freising fordert eine bessere Versorgung von jungen Flüchtlingen auch nach Erreichen der Volljährigkeit. Norbert J. Huber, Geschäftsführer der Caritas-Zentren München Stadt/Land, appelliert, dass die Hilfe für junge volljährige Flüchtlinge nicht abrupt enden dürfe. Die bis zur Volljährigkeit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die in stationären Jugendhilfe-Einrichtung betreut werden, dürften nicht ohne Hilfeplanüberprüfung entlassen werden.

In einigen Landkreisen und kreisfreien Städten müssten junge Flüchtlinge mit Erreichen der Volljährigkeit die Jugendhilfe-Einrichtung verlassen, weil die Hilfe von der Verwaltung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für beendet erklärt wird. Die Verwaltung beziehe sich dabei auf ein Schreiben der Landes-Sozialministerin vom vergangenen Jahr, in dem davon ausgegangen wird, dass mit der Volljährigkeit kein Jugendhilfebedarf mehr bestehe. Die Caritas hält dieses Vorgehen für bedenklich.

Betreuungskräfte berichteten, dass posttraumatische Störungen außerhalb des Schutzraums der Jugendhilfeeinrichtung aufbrechen und dass es dann keine pädagogische Begleitung mehr gäbe. Zum Beispiel hätten junge Flüchtlinge, die in der Jugendhilfeeinrichtung eine Tagesstruktur mit Schulbesuch eingeübt hätten, in der Gemeinschaftsunterkunft ohne Begleitung den Schulbesuch wieder abgebrochen.

Die Caritas fordert deshalb, klarzustellen, dass auch jugendliche Flüchtlinge einen Rechtsanspruch nach § 41 SGB (Sozialgesetzbuch) VIII, Hilfen für Volljährige, haben. Die einschlägigen Verfahren der Hilfeplanung und die Überprüfung vor Beendigung der Hilfe seien auf für jugendliche Flüchtlinge konsequent anzuwenden.“

Quelle: Caritasverband München_Freising

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