Jugendwohnen in Deutschland

Der Verband der Kolpinghäuser (VKH) legt Ergebnisse des Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekts „leben.lernen.chancen nutzen.“ vor: Im Auftrag des Bundesjugendministeriums analysierte der VKH zusammen mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz das Handlungsfeld des Jugendwohnens in all seinen Facetten.

Bewältigungshilfe für die Entfernung zum Heimatort und Unterstützung am neuen Lebensort

Jugendwohnen wird überwiegend aus mobilitätsbedingten Gründen in Anspruch genommen. Bei knapp der Hälfte der Jugendlichen liegt der Schul- bzw. Ausbildungsort über 100 km vom Herkunftsort entfernt. Azubis nutzen Jugendwohnen vor allem als Bewältigungshilfe für die Entfernung und Unterstützung am neuen Lebensort. Blockschüler/-innen ermöglicht das Jugendwohnen einen zentralen Teil ihrer Ausbildung. Für benachteiligte Jugendliche ist das Jugendwohnen ein Angebot der Alltags- und Lebensbewältigung. Obwohl das Jugendwohnen seine fachliche Bestimmung aus der Kinder- und Jugendhilfe erhält, werden die finanziellen Leistungen überwiegend aus Mitteln der Arbeitsförderung erbracht.

Das Forschung- und Praxisentwicklungsprojekt „leben.lernen.chancen nutzen.“ wurde von April 2007 bis März 2011 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und vom Verband der Kolpinghäuser e.V. durchgeführt. Befragt wurden über 200 Einrichtungen u.a. zu ihrer Trägerschaft, Finanzierung, pädagogischen Konzept, räumlichen und personellen Rahmenbedingungen.

Die Leistung „Jugendwohnen“ ist im § 13 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) verankert. Das Angebot richtet sich an junge Menschen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren, die aufgrund ihrer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle, der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen oder aus sonstigen sozialen Gründen ihre Familien und Heimat verlassen und an einem anderen Ort auf sich allein gestellt sind. Jugendwohnen bietet an über 500 Standorten Wohnraum und sozial-pädagogische Begleitung im Alltag. Und über 200.000 Jugendliche pro Jahr nutzen das Angebot. Fast 60 Prozent von ihnen sind minderjährig.

Auszüge aus den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen des Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekts:

„(…) Die Nutzerinnen und Nutzer des Jugendwohnens

(…) Bei knapp der Hälfte der jungen Menschen liegt der Schul- bzw. Ausbildungsort über 100 km vom Herkunftswohnort entfernt. Jugendwohnen ist somit überwiegend Mobilitätshilfe im Rahmen des überregionalen Übergangssystems, aber auch für eine – wenn auch noch kleine – Gruppe junger Menschen anderer Lebensort in Wohnortnähe. Jugendwohnen eröffnet somit neue Möglichkeiten im Rahmen der Regelstruktur im Sinne eines Unterstützungsangebotes im Prozess der Übergänge Schule – Beruf und Jugend – Erwachsensein. (…)

Allgemein überwiegen mobilitätsbedingte Gründe für die Entscheidung, das Jugendwohnen in Anspruch zu nehmen. In den NutzerInnengruppen differenziert sich das Bild aus: Azubis nutzen Jugendwohnen als Bewältigungsstruktur für die Entfernung und als Starthilfe am neuen Lebensort. Den BlockschülerInnen ermöglicht das Jugendwohnen einen zentralen Teil ihrer Ausbildung. Junge Menschen mit Behinderung werden von der Arbeitsagentur ans Jugendwohnen verwiesen. Für junge Menschen mit Benachteiligungen ist das Jugendwohnen ein Angebot der Alltags- und Lebensbewältigung. Jugendwohnen ist daher im Kern Mobilitätshilfe, hat aber für junge Menschen weitere teils unterschiedliche, aber nicht minder wichtige Funktionen. (…)

Knapp die Hälfte der jungen Menschen hätte ihren aktuellen Platz in der schulischen oder beruflichen Ausbildung ohne den Platz im Jugendwohnen nicht angenommen bzw. nicht annehmen können. Somit ermöglicht das Jugendwohnen für einen großen Teil der jungen Menschen den Zugang zu einer Ausbildung und damit zu gesellschaftlicher Teilhabe, zumal viele zur aktuellen schulischen oder beruflichen Ausbildung keine Alternative hatten. (…)

Etwa die Hälfte der jungen Menschen ist bei Einzug ins Jugendwohnen minderjährig. Auf der Ebene der NutzerInnengruppen sind es mit je zwei Dritteln vor allem junge Menschen in den Gruppen Azubis und Benachteiligte, die bei Einzug minderjährig sind. Das Angebot Jugendwohnen richtet sich demnach als Unterstützungsangebot sowohl an Minderjährige als auch an junge Volljährige, was in der Ausgestaltung der sozialpädagogischen Begleitung entsprechend berücksichtigt werden muss (Anforderungen an Aufsichtspflicht, Umgang mit Regeln etc.).

Über alle jungen Menschen hinweg überwiegen leicht die jungen Männer im Jugendwohnen. Bei den Azubis ist das Geschlechterverhältnis fast ausgeglichen, bei den BlockschülerInnen und jungen Menschen in Reha-Maßnahmen überwiegen die jungen Männer, was auf geschlechtsspezifische Berufswahlen bzw. geschlechterbezogene Diagnostik und Zuweisungsprozesse verweist. Das Jugendwohnen ist demnach ein Angebot, das von beiden Geschlechtern gleichermaßen in Anspruch genommen wird und den Geschlechteraspekt in der Begleitung berücksichtigen muss. (…)

Junge Menschen mit Abitur und Realschulabschluss sind unterrepräsentiert, d.h. Jugendwohnen richtet sich aktuell im Schwerpunkt an junge Menschen mit unteren oder mittleren Schulabschlüssen. Das Jugendwohnen als Bildungsort kann diese Gruppe gezielt durch ergänzende Bildungsangebote fördern und dazu beitragen, dass die Ausbildung gut durchlaufen werden kann. (…)

Rechtliche Verankerung in der Kinder- und Jugendhilfe, aber überwiegende Finanzierung über andere Sozialleistungsbereiche – Fallen und Entwicklungschancen

Innerhalb des Kinder- und Jugendhilfegesetzes findet sich das Jugendwohnen (§ 13 Abs. 3 SGB VIII) im zweiten Kapitel, das die Leistungen der Jugendhilfe umfasst, und ist hier dem Bereich der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zugeordnet. (…) Jugendwohnen steht laut Gesetz allen jungen Menschen offen, die sich in einer schulischen oder beruflichen Maßnahme befinden. Der Zugang ist damit bezogen auf die notwendigen Voraussetzungen auf Seiten der jungen Menschen niedrigschwellig und nicht stigmatisierend. Als Hürde kann sich allerdings angesichts der aktuellen Finanzierungsstrukturen und deren Ausgestaltung die Schwierigkeit erweisen, dass sich die jungen Menschen dieses Angebot finanziell nicht leisten können, wenn sie nicht ausreichend durch entsprechende Leistungen gefördert werden. Als besonders strittig gelten dabei die Kostenbestandteile für die sozialpädagogische Begleitung, die allerdings für das Jugendwohnen konstitutiv ist. (…) Mit der rechtlichen Verankerung des Jugendwohnens in der Kinder- und Jugendhilfe geht einher, dass die sozialpädagogischen Handlungsprinzipien entsprechend der Leitnorm § 1 SGB VIII für die Ausgestaltung maßgeblich sind. (…)

Obwohl das Jugendwohnen seine fachliche Bestimmung aus der Kinder- und Jugendhilfe erhält, werden die finanziellen Leistungen zu wesentlichen Teilen durch die Arbeitsverwaltung bzw. aus Mitteln der Arbeitsförderung (über Zuschüsse an die Bewohnerinnen und Bewohner) erbracht. Nur ein kleiner Teil der Plätze wird seitens der Jugendhilfe finanziert. Dies gründet wesentlich in den unterschiedlichen Anlässen, aus denen heraus Bedarfe für Jugendwohnen resultieren. So sind für das Jugendwohnen faktisch eine Fülle von Rechtskreisen – SGB II, III, VIII, IX, XII, BAföG sowie Schulgesetze der Länder (z.B. bzgl. Blockschulförderung) – und Leistungsträger zuständig. (…)

Dieses Nebeneinander von Zuständigkeiten und Finanzierungsmodalitäten birgt die Gefahr in sich, dass Zuständigkeiten hin und her geschoben werden und die Rechte der jungen Menschen auf eine angemessene Unterstützung mit Ziel einer gelingenden Ausbildung und erfolgreichen sozialen Integration nicht ausreichend gewährleistet werden. Dies gilt in besonderem Maße für die Bedarfseinschätzungen bezogen auf die sozialpädagogische Begleitung. (…)

In der Vielfalt der Zugänge zum Jugendwohnen und dem gleichzeitigen Nebeneinander von unterschiedlichen Leistungen, die unter einem Dach erbracht werden, liegt aber auch ein besonderes und zukunftsweisendes Potential des Jugendwohnens. So stellt das Jugendwohnen insofern ein besonderes Angebot im Leistungsspektrum der Sozialgesetzbücher dar, als hier junge Menschen in Gruppen zusammenleben und gemeinsam sozialpädagogisch begleitet werden können, die aus unterschiedlichen sozialen Anlässen und mit unterschiedlichen Bedarfen dieses Angebot in Anspruch nehmen. So finanziert sich gut die Hälfte der Einrichtungen über mindestens zwei Finanzierungsquellen bzw. Leistungsträger aus dem Spektrum SGB II, SGB VIII, BAB, BAföG, PrivatzahlerInnen, Blockschulförderung und Kammern/Innungen/Betriebe. Dies bedeutet, dass das Jugendwohnen bereits strukturell über die Voraussetzungen zur Realisierung von Inklusion verfügt. Im gemeinschaftlichen Wohnen und Leben kann darüber hinaus ein Erfahrungsraum für ein Miteinander in der Verschiedenheit eröffnet und gestaltet werden. Dies erfordert eine entsprechend fachlich ausgerichtete sozialpädagogische Begleitung, die zugleich in besonderer Weise einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration jenseits stigmatisierender Differenzierung leisten kann. (…)

Gesellschaftliche Herausforderungen und zukunftsorientierte Potentiale des Jugendwohnens

(…) Jugendwohnen ist (…) neben Mobilitätshilfe immer auch Sozialisationsort, an dem primär die Entwicklungsaufgaben im Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenalter (weiter) bearbeitet und bewältigt werden. Als Bildungsort bietet das Jugendwohnen ein breites Spektrum an Bildungsgelegenheiten. Dies reicht von Bildungsangeboten, die eher auf den Erwerb bzw. die Erweiterung formaler Bildungsqualifikationen zielen (Nachhilfe, Sprachkurse etc.) bis hin zu Erfahrungsräumen und gezielten Angeboten, die im Bereich der nonformalen und informellen Bildung anzusiedeln sind. Als Bewältigungshilfe hält Jugendwohnen grundsätzlich auch Kompetenzen vor, die junge Menschen in der Bewältigung individueller Problemlagen unterstützen. (…)

Mit diesem fachlich-inhaltlichen Potential kann Jugendwohnen auch für die jungen Menschen, die bisher nur schwer den Zugang zum vollqualifizierenden Ausbildungssystem finden, ein gezieltes Unterstützungsangebot unterbreiten. Bereits jetzt nehmen in der Tendenz junge Menschen Jugendwohnen in Anspruch, die im Vergleich zur jungen Bevölkerung über niedrigere Bildungsabschlüsse verfügen. Zugleich trägt Jugendwohnen dazu bei (…), dass die jungen Menschen eher in ihrer Ausbildung durchhalten und seltener abbrechen. Raum zur (nachholenden) Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und Unterstützung in der Bewältigung von individuellen Problemlagen, die sich aus dem familiären Kontext oder biographischen Erfahrungen ergeben haben, stellen hier wichtige Leistungen des Jugendwohnens dar, die wesentlich zur Entwicklung persönlicher und sozialer Kompetenzen und damit auch zu gelingenden Bildungsprozessen und Ausbildungsverläufen beitragen.

Um dieses Potential angemessen entwickeln und ausschöpfen zu können, gilt es, Jugendwohnen gezielter als Schnittstellenangebot zu den verschiedenen Leistungsbereichen zu profilieren sowie die dazugehörenden Zuständigkeitsfragen und Kooperationsaufgaben zu klären. (…)

Werden so die erforderlichen Strukturen für eine angemessene Verortung und Einbindung des Jugendwohnens geschaffen, kann das Jugendwohnen einen wesentlichen Beitrag zu drei zentralen Zukunftsaufgaben leisten:

  • Jugendwohnen kann als zentraler Bestandteil eines überregionalen Übergangsmanagements wirksam werden.
  • Jugendwohnen kann als Prototyp für die Verbindung von informellen, non-formalen sowie formalen Bildungsorten und -modalitäten im Übergang von Familie/peer group, Schule, Ausbildung und Beruf dienen.
  • Jugendwohnen kann als integratives und inklusives Angebot an der Schnittstelle unterschiedlicher Sozialleistungsbereiche ganzheitliche, biografie-, lebenslagen- und lebensphasenorientierte Unterstützung für junge Menschen bieten.

Um diese Aufgaben angemessen erfüllen zu können, braucht es zu allererst eine abgestimmte Jugendhilfe-, Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik, die Optionen für mehr Chancen-, Teilhabe- und Realisierungsgerechtigkeit für junge Menschen zu eröffnen sucht. Diese konkretisiert sich in einer bundesweiten bedarfsorientierten und ressortübergreifenden Planungsstruktur sowie einer konzeptionellen Gesamtstrategie für das Angebot Jugendwohnen. Darüber hinaus gilt es, tragfähige Arbeitsstrukturen für Planung, Kooperation und Qualitätsentwicklung aufzubauen, die alle relevanten Akteure berücksichtigen (Bund, Länder, Kommunen, Verbände, Wirtschaft). Um eine Absicherung der notwendigen finanziellen Mittel insbesondere auch für die Ausstattung mit Fachpersonal zu erreichen, müssen darüber hinaus fachliche (Mindest-)Standards erarbeitet und durch die Leistungsträger wechselseitig anerkannt werden. Auch muss eine zeitgemäße bauliche und räumliche Ausstattung gewährleistet sein. Jugendwohnen muss darüber hinaus als Angebot bei den jungen Menschen und ihren Familien sowie bei Schulen, Betrieben, Berufsberatungen etc. bekannter werden. (…)

Handlungsempfehlungen

Um der zunehmenden Bedeutung des Jugendwohnens (…) Rechnung zu tragen und die Zukunftsfähigkeit des Jugendwohnens im Sinne junger Menschen und damit einhergehender arbeitsmarkt-, bildungs- und jugendhilfepolitischer Zielsetzungen sichern zu können, sind aus Sicht des Forschungs- und Praxisentwicklungsprojektes folgende Maßnahmen angezeigt:

1. Profil der sozialpädagogischen Begleitung

Bislang fehlt ein Fachkonzept, das fachliche Standards für die Ausgestaltung des Jugendwohnens für die vier unterschiedlichen Nutzergruppen beschreibt. Ein solches Fachkonzept wurde vor dem Hintergrund der Projektergebnisse und im Dialog mit zahlreichen Einrichtungen im Rahmen des Projektes erarbeitet. Um die Finanzierung der Einrichtungen, angesichts unterschiedlicher Zuständigkeiten bei den Sozialleistungsbereichen und im Bildungssystem, verlässlich zu sichern, ist eine Verständigung auf fachliche Standards notwendig. Ziel sollte es sein, dass fachlich und rechtlich begründete Standards bzgl. Unterkunft, Verpflegung, sozialpädagogischer Begleitung und den damit verbundenen Kosten entlang der vier unterschiedlichen NutzerInnengruppen bundesweit existieren und im Rahmen fachlicher Empfehlungen angewendet werden. Die Verantwortung für die Festlegung und Weiterentwicklung fachlicher Standards ist sachlich aufgrund der rechtlichen Verankerung in der Kinder- und Jugendhilfe dem BMFSFJ und den Landesjugendministerien resp. allgemein der Jugendhilfe zuzuordnen. Auf dieser Grundlage sollte es zu einem einheitlichen System der Anerkennung der Kostensätze durch die verschiedenen Leistungsträger kommen. (…)

2. Die Bezuschussung der bauinvestiven Maßnahmen im Jugendwohnen

Die Erhebungen des Forschungs- und Praxisentwicklungsprojektes ergaben, dass jedes Jugendwohnheim im Durchschnitt einen baubezogenen Investitionsbedarf von ca. einer Million Euro hat. (…) In der Summe werden somit rund 500 Millionen Euro für dringend durchzuführende Sanierungsmaßnahmen, Anpassungen an Auflagen des Brandschutzes und an ökologische Standards sowie an pädagogische Erfordernisse benötigt. Ähnlich wie bei den Internaten der Überbetrieblichen Ausbildungsstätten gilt, dass diese in öffentlicher Verantwortung modernisiert und weiterentwickelt werden müssen. Theoretisch besteht gesellschaftlicher Konsens hinsichtlich der ordnungspolitischen Aufgabenverteilung im Dualen System. (…) Es ist daher im Sinne der Zukunftssicherung und dem Erhalt der Einrichtungen dringend geboten, dass diese bauinvestiven Kosten über Zuschüsse der öffentlichen Hand realisiert werden. (…) Gleichzeitig müssen tatsächliche bauinvestive Kosten in den Leistungsentgelten berücksichtigt werden, auch wenn hierdurch ein Anstieg der amtlichen Kosten unvermeidlich ist. (…)“

Quelle: Verband der Kolpinghäuser

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