Die Fraktion DIE LINKE will junge Beschäftigte besser vor prekärer Arbeit schützen. Dazu hat Sie einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der am 5. November 2015 zum ersten Mal beraten wurde. Auch wenn Deutschland eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit habe, sei dies kein Grund zum Jubeln. Denn befristete Verträge, Niedriglöhne oder Leiharbeit würden vielfach den Arbeitsalltag von jungen Beschäftigten prägen. DIE LINKE fordert in ihrem Antrag deshalb unter anderem, das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu ändern und darin die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung zu streichen. Aufgehoben werden sollen im TzBfG auch der Befristungsgrund „zur Erprobung“ und die Möglichkeit zur „Haushaltsmittelbefristung“. Zu weiteren Forderungen des Antrags zählen eine stärkere Begrenzung und Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen und ein Mitspracherecht von Betriebsräten in diesen Bereichen.
Junge Menschen stehen insgesamt deutlich schlechter da als der Schnitt aller Altersklassen
Nach Antrag der Linken soll der Deutsche Bundestag feststellen:
„(…) In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Zahl der befristeten Arbeitsverträge insgesamt auf 2,7 Millionen verdreifacht. Nahezu jede und jeder vierte junge Beschäftigte unter 25 Jahren hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Bei den 25- bis 34-Jährigen sind es immer noch 13,8 Prozent. Auch das liegt deutlich über dem Durchschnitt von acht Prozent. Alarmierend ist die Situation von jungen Frauen unter 25 Jahren: Zwei von drei neuen Verträgen werden nur befristet abgeschlossen. Es sind Gesetzesänderungen notwendig, damit das unbefristete Arbeitsverhältnis wieder zur Regel wird.
Auch in der Leiharbeit ist der Anteil bei jungen Beschäftigten höher als im Durchschnitt. Bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt der Anteil der Leiharbeitskräfte bei 2,6 Prozent, von den 15- bis 25-Jährigen arbeiten 3,8 Prozent in einem Leiharbeitsverhältnis. Mehr als drei Viertel dieser jungen Leiharbeitskräfte erhalten einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle, die derzeit bei 1.973 Euro Bruttomonatsverdienst liegt.
Die Bundesregierung plant, die Überlassungsdauer bei Leiharbeit auf 18 Monate zu beschränken und Equal Pay nach neun Monaten im Einsatzbetrieb vorzusehen. Der Mehrheit der Leiharbeitskräfte bringt das aber nichts, da 54 Prozent der Arbeitsverhältnisse in der Leiharbeit weniger als drei Monate andauern. (…)
Junge Beschäftigte sind auch besonders häufig von Werkvertragsarbeit betroffen. Laut der Studie der IG Metall „Junge Generation“ aus dem Jahr 2013 hat jeder fünfte Befragte bisher überwiegend auf Werkvertragsbasis gearbeitet. Gemäß dem am 1. September 2015 veröffentlichten Ergebnis einer Betriebsräte-Befragung der IG Metall sind drei Viertel der Werkvertragsbeschäftigten schlechteren Arbeits- und Entgeltbedingungen als die Stammbeschäftigten ausgesetzt. Werkverträge werden systematisch als Instrument zum Lohndumping eingesetzt.
Die Bundesregierung plant die Einführung einer Informationspflicht der Arbeitgeber über Werkverträge gegenüber Betriebsräten. Doch dies ist völlig unzureichend. Notwendig ist die Einführung einer echten betrieblichen Mitbestimmung beim Einsatz von Werkverträgen. Zur Verhinderung von Scheinwerkverträgen muss eine Beweislastumkehr vorgenommen werden: Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Betriebsorganisation eines anderen Betriebes eingesetzt werden, wird zunächst immer angenommen, dass es sich um Leiharbeit handelt. Der Einsatzbetrieb kann dann den Beweis antreten, dass es sich um einen echten Werkvertrag handelt. Aber auch für diesen Fall sind Sozialstandards erforderlich. Das Prinzip soll auch hier sein: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Junge Beschäftigte unter 25 Jahren haben zu fast 25 Prozent ausschließlich einen Minijob. Im Vergleich dazu liegt der Anteil über alle Altersgruppen hinweg bei rund 15 Prozent. (…)
Zu 44 Prozent erhalten junge Beschäftigte unter 25 Jahren einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. Der Durchschnitt aller Altersgruppen liegt bei 20,4 Prozent. Die Regierung hat junge Beschäftigte unter 18 Jahren und ohne Berufsausbildung vom Mindestlohn ausgenommen. Diese Ausnahme muss aufgehoben werden. Der Mindestlohn muss für jedes Arbeitsverhältnis und für jede Altersgruppe gelten.
Es ist dringend erforderlich, den Schutz vor prekärer Arbeit zu erhöhen. Das gilt insbesondere für junge Beschäftigte beim Einstieg in den Arbeitsmarkt. Denn prekäre Arbeitsverhältnisse bedeuten Unsicherheit und schränken die Möglichkeit ein, das Leben selbstbestimmt zu planen. Familienplanung wird deutlich erschwert. Prekäre Arbeitsverhältnisse sind keine Brücke in den Arbeitsmarkt, wie häufig behauptet wird, sondern sie verhindern, dass junge Beschäftigte auf dem Arbeitsmarkt ankommen. (…)“
In ihrem Antrag fordern die Linken:
Die Umgehung von unbefristeten konventionellen Arbeitsverhältnissen soll erschwert, faire Bezahlung soll gewährleistet werden
„(…) 1. Das unbefristete Arbeitsverhältnis wird wieder zur Regel gemacht, indem im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG):
- die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes zu befristen, gestrichen wird,
- der Befristungsgrund „zur Erprobung“ und die Möglichkeit zur „Haushaltsmittelbefristung“ aufgehoben werden, (…)
- eingefügt wird, dass bei Vorliegen von sachlichen Gründen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 TzBfG bei demselben Arbeitgeber höchstens zwei Mal aufeinanderfolgend der Abschluss eines mit Sachgrund befristeten Vertrages zulässig ist oder höchstens die einmalige Verlängerung eines sachlich befristeten Arbeitsvertrages.
2. Bis zum Verbot der Leiharbeit wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kurzfristig dahingehend geändert, dass Leiharbeit strikt begrenzt wird, indem:
- das Prinzip „Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen bei gleicher Arbeit“ ab dem ersten Einsatztag ohne Ausnahme gilt,
- die Überlassungshöchstdauer auf drei Monate begrenzt wird,
- festgelegt wird, dass Leiharbeitskräfte angesichts der hohen Flexibilität, die von ihnen verlangt wird, einen Flexibilitätsausgleich in Höhe von 10 Prozent ihres Bruttolohnes erhalten, (…)
- das Synchronisations- und Befristungsverbot wieder eingeführt wird, (…)
3. Werkverträge werden umfassend reguliert, indem:
- zur Verhinderung von Scheinwerkverträgen die Beweislast, dass ein
Werkvertrag rechtmäßig ist, dem Auftraggeber zugewiesen wird. (…) - Sozialstandards für legale Werkverträge festgelegt werden. (…)
4. Betriebs- und Personalräte erhalten ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei Werkverträgen und Leiharbeit, indem:
- Betriebs- und Personalräte beim Einsatz von Leiharbeit und bei Werkverträgen, sofern diese einen nur gelegentlichen Umfang überschreiten, ein zwingendes Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird. (…)
- der Betriebsrat/der Personalrat die Zustimmung verweigern kann, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes/der Dienststelle durch die geplanten Maßnahmen Nachteile erleiden oder Arbeitsplätze in Gefahr kommen;
- auf Verlangen einer Partei eine Betriebsvereinbarung/eine Dienstvereinbarung zum Einsatz von Leiharbeit oder Werkverträgen abzuschließen ist. (…)
5. Die Geltung des gesetzlichen Mindestlohns wird auf sämtliche Arbeitsverhältnisse ausgeweitet und somit die Ausnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren und ohne Berufsausbildung überwunden.
6. Abhängige Beschäftigung unterliegt ab dem ersten Euro des Arbeitsentgeltes der Sozialversicherungspflicht. Dazu werden die §§ 8 und 8a des SGB IV sowie der § 7 SGB V gestrichen.“
Quelle: Bundestagsfraktion DIE LINKE