Jugendliche als V-Leute des Verfassungsschutzes

Die Bundesregierung plant eine enorme Erweiterung der Befugnisse für Verfassungsschutz und Nachrichtendienst. Sie sollen untere anderem über polizeiliche Maßnahmen hinaus operativ tätig sein und Gegenschläge zur Abwehr von Gefahren starten. Das geht weit über den bisher in der Verfassung festgelegten Rahmen hinaus. Zudem will die Regierung auch Jugendliche als V-Leute einsetzen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) warnt davor, Minderjährige ab 16 Jahren als Vertrauenspersonen (V-Leute) einzusetzen. In ihrer Stellungnahme erläutert die BAJ: Die mit einem solchen Einsatz verbundenen Risiken für die körperliche Unversehrtheit, die psychische Gesundheit und die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen stehen dem Kindeswohl entgegen. Im Gesetzentwurf vorgesehene Fürsorgepflicht sowie zusätzliche Zustimmungserfordernisse bieten nach Auffassung der BAJ zudem keinen ausreichenden Schutz. „Belastungen und Gefahren verdeckter Einsätze lassen sich nur eingeschränkt erkennen, kontrollieren und überprüfen“, heißt es. In der Begründung zum Gesetz argumentiert die Bundesregierung, gerade in rechtsextremistischen Szenen seien Jugendliche aktiv. Dies soll zum Beobachten genutzt werden. Das Gegenargument aus kinderrechtlicher Sicht: Minderjährige, die in extremistische oder terroristische Strukturen geraten sind oder von ihnen angesprochen werden, brauchen Schutz, Distanzierungs- und Ausstiegshilfen sowie eine verlässliche psychosoziale und pädagogische Begleitung.

Für die Jugendsozialarbeit kann die geplante Änderung bedeuten, dass der Verfassungsschutz auch im Kontext der schulbezogenen Jugendsozialarbeit, der Jugendberufshilfe oder im Jugendwohnen aktiv wird, weil er dort aufgrund stereotyper Zuschreibungen Jugendliche als V-Leute identifiziert. Auf eine auf Vertrauen basierende Arbeit mit jungen Menschen kann das giftig wirken. Verknüpft mit der Weigerung der Bundesregierung, Jugendsozialarbeiter*innen ein Zeugnisverweigerungsrecht einzuräumen, kann das Misstrauen untereinander gestärkt werden.

Narrativ gegen die offene und freie Gesellschaft

Problematisch sind die vorliegenden Gesetzentwürfe zusätzlich aus demokratischer und menschenrechtlicher Perspektive (vor allem Persönlichkeits- und Freiheitsrechte). Sie folgen dem Prinzip: Maximale Beobachtung ALLER, um die wenigen zu erkennen, die gefährlich sein könnten. Und sie nähren ein Narrativ, dass eine offene und freie Gesellschaft nicht eigenständig Offenheit und Freiheit erhalten kann, sondern einen starken und operativ agierenden Sicherheitsapparat benötigt, der sich über Grundrechte hinwegsetzen darf.

Lehren aus der Geschichte ausgesetzt

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Diktatur hatten die West-Alliierten festgelegt, dass Strukturen wie die Geheime Staatspolizei (Gestapo) in Deutschland nicht mehr aufgebaut werden können. Verfassungsschutz und Geheimdienste haben deswegen vor allem eine beobachtende Rolle und benötigen für operative Eingriffe die Unterstützung der Polizei. Verfassungsexpert*innen sehen im vorliegenden Gesetzentwurf die Auflösung dieser Trennung und zweifeln daran, dass die Vorschläge zur Verfassung konform sind. Gleich drei umfangreiche Gesetzespakete machen es schwer, alle tiefgreifenden Änderungen zu erfassen und juristisch und demokratisch zu bewerten. Parallel behandelt werden bei der Reform das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG), das Bundesnachrichtendienstgesetz (BNDG) und ein neues Gesetz über den Unabhängigen Kontrollrat (UKRatG). „Es ist unmöglich, den umfangreichen Gesetzesentwurf in seinen sicherheitspolitischen und verfassungsrechtlichen Feinheiten in wenigen Worten zu würdigen, da er die Rechtsgrundlagen der Nachrichtendienste tiefgreifend verändert“, schreibt Anna Höning auf dem Verfassungsblog.

Gesetz in den falschen Händen

Notwendig ist eine Reform. Das Bundesverfassungsgericht hatte immer wieder Änderungen angemahnt. Die innen- und außenpolitischen Bedrohungen haben zudem zugenommen: durch eine wachsende Zahl von Demokratie- und Verfassungsfeinden in Deutschland, durch feindselige und aggressiv agierende Staaten in der Welt. Die Regierung will die „Dienste“ deswegen operativ stärken und überschreitet dazu mit dem Gesetz das Trennungsgebot. Der Verfassungsschutz soll stärkere Maßnahmen ergreifen dürfen, als der Polizei auf Grundlage des Polizeigesetzes gestattet sind. Reflektiert wird bisher kaum, dass derart neu aufgestellte Geheimdienste in Verantwortung völkisch-nationalistischer, demokratiefeindlicher und extremistischer Kräfte verheerend sein können. Zumal die Kontrolle der Dienste – vorsichtig formuliert – die operativen Möglichkeiten nach Ansicht der Regierung nicht zu stark einschränken sollen.

Text: Michael Scholl, Referent für Grundlagen

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