3. Förderrunde des Programms JOBSTARTER plus

Auszüge aus der Förderbekanntmachung des BMBF:
Ziele (…) des Programms JOBSTARTER plus in der 3. Förderrunde
Die duale Berufsbildung Deutschlands ist aufgrund ihres Praxisbezugs und der regelmäßigen Erneuerung und Anpassung der Ausbildungsstrukturen und Ausbildungsberufe eine verlässliche Säule für Klein- und Kleinstunternehmen, den tiefgreifenden technologischen Veränderungen in allen Wirtschaftsbereichen sowie den Folgen des demografischen Wandels zu begegnen. Die sinkende Ausbildungsbetriebsquote, die rückläufige Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge und die Versorgungs-, Besetzungs- und Passungsprobleme regionaler Ausbildungsstellenmärkte zeigen aber auch, dass der Unterstützungsbedarf der Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung des Fachkräftemangels, bei der qualitativen Aufwertung und der Steigerung der Attraktivität ihres Ausbildungsangebots sowie beim Matchingprozess unvermindert hoch ist, um langfristig im Wettbewerb um qualifiziertes Personal zu bestehen. Ziel dieser Förderrichtlinien ist es, mittels regionaler Projekte Klein- und Kleinstunternehmen dahingehend zu beraten und zu unterstützen, dass sie erstmalig in eine eigene Ausbildung einsteigen oder ihr bestehendes Ausbildungsengagement wiederaufnehmen, aufrechterhalten und ausbauen können. (…)

Gefördert werden können Projekte, die mit Aktivitäten des Externen Ausbildungsmanagements (EXAM) zur Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung von Klein- und Kleinstunternehmen in bestimmten Regionen und / oder Branchen beitragen. Die regionalen Projektansätze basieren daher auf einer engen Kooperation mit der lokalen Wirtschaft sowie weiteren relevanten Akteuren der Berufsbildung vor Ort.

Die Unternehmen sollen bei der Bereitstellung und Besetzung von Ausbildungsangeboten unterstützt werden. Die Unterstützungsleistungen umfassen die Einrichtung von Ausbildungsplätzen, die Bewerbung des Ausbildungsangebots und Platzierung am regionalen Ausbildungsstellenmarkt und bei der Ausbildungsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA), die Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber – auch mit Hilfe der Berufsberatung der BA – bis hin zur Unterstützung bei der Umsetzung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung. (…)

Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung der Förderlinie mit einer innovativen Strategie, die Klein- und Kleinstunternehmen durch geeignete Maßnahmen darin unterstützt, ihre Ausbildungsaktivitäten zu erhalten und / oder auszubauen. Bei der Beantragung und Umsetzung eines Projekts sind in jedem Fall das Spektrum bereits bestehender vergleichbarer Aktivitäten in der Region zu berücksichtigen und die adäquate Einbindung geeigneter Institutionen und relevanter Partner sicherzustellen.

Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind
* juristische Personen des öffentlichen Rechts
* juristische Personen sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. (…)

Im Antrag ist zu erläutern, wie sich das geplante Projekt in die Strategie und die Aktivitäten des jeweiligen Landes im Bereich der dualen Berufsausbildung einfügt. (…)

Zielregionen im Programm JOBSTARTER plus beziehen sich in der Regel auf Gebietskörperschaften, wie zum Beispiel Landkreise oder große kreisfreie Städte, auf Arbeitsagentur- oder Kammerbezirke. Eine davon abweichende Zielregion ist im Antrag zu begründen. Im Antrag muss die Zielregion festgelegt und der Bezug zwischen gewählter Zielregion und Projektansatz schlüssig und nachvollziehbar dargelegt werden. (…)

Gefördert werden folgende Ausgabenpositionen, soweit sie zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind: Personalausgaben und Ausgaben für projektbezogene Reisen des Projektpersonals. Für diese förderfähigen Ausgaben kann auf Antrag eine anteilige Zuwendung von bis zu 100 %, maximal jedoch 500.000 € in Bezug auf 36 Monate, als Projektförderung gewährt werden. (…)

Im Antrag sind zusätzlich zu den Reisen des Projektpersonals innerhalb der Zielregion folgende förderfähigen Ausgaben für Reisen zu überregionalen und regionalen Veranstaltungen der Programmstelle JOBSTARTER und der JOBSTARTER-Regionalbüros zu beantragen: Je Haushaltsjahr eine regionale JOBSTARTER plus-Veranstaltung mit zwei Personen und 150 € pro Person, in den Haushaltsjahren 2017, 2018 und 2019 jeweils eine überregionale JOBSTARTER plus-Fachveranstaltung mit zwei Personen und 350 € pro Person, sowie eine einmalige Fachveranstaltung mit einer Person und 350 € im Haushaltsjahr 2017 (insgesamt 3.650 €). (…)

Nicht gefördert werden die für die Durchführung des Projekts notwendigen Ausgaben für Mieten, Rechner und Software, Büroausstattung, Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Gegenstände, Ausgaben für die Organisation, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungen, Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Internetpräsenz, Printerzeugnisse und Messebeteiligungen. Diese nicht förderfähigen Ausgaben sind durch den Antragsteller als angemessene Eigenbeteiligung einzubringen. (…)

Antragsverfahren
(…) Förmliche Förderanträge auf Gewährung einer Zuwendung sind einzureichen beim

*(Postanschrift)
Bundesinstitut für Berufsbildung
Programmstelle JOBSTARTER
Postfach 20 12 64
53142 Bonn

*(Hausanschrift)
Bundesinstitut für Berufsbildung
Programmstelle JOBSTARTER
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

Ein Projektantrag muss obligatorisch in folgender Form eingereicht werden:

* easy-Online-Antrag (AZA) für das Programm JOBSTARTER plus in deutscher Sprache zur Beantragung der Zuwendung unter www.jobstarter.de/antragsunterlagen abrufbar.

Der easy-Online-Antrag (AZA) ist postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Original zusammen mit dem oben genannten JOBSTARTER plus-Projektkonzept und den darin aufgeführten Anlagen bis zum 20. Oktober 2016 in zweifacher Ausfertigung im BIBB einzureichen; (…)“

Link: www.jobstarter.de

Quelle: BMBF

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