Interessensbekundungsverfahren für „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ gestartet

Das neue ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ soll zu Beginn des Jahres 2015 an den Start gehen. Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§§ 69, 85 ff. SGB VIII) ab sofort bewerben. Das Interessensbekundungsverfahren läuft vom 10. Juli bis 20. August 2014.

Junge Menschen gezielt und effizient unterstützen

Mit dem Programm unterstützen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Kommunen dabei, Angebote für junge Menschen zur Überwindung von sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen am Übergang von der Schule in den Beruf zu erproben. „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ kombiniert verschiedene sozialpädagogische Hilfeangebote, die passgenau entsprechend der Bedarfslage der Zielgruppen in der Kommune ausgestaltet werden können. Neben Maßnahmen individueller Beratung und Begleitung können auch Mikroprojekte umgesetzt werden, die zur Aufwertung des unmittelbaren Lebensumfelds und zur Aktivierung junger Menschen beitragen. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundes gefördert.

Mit „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ werden die bisherigen Aktivitäten des BMFSFJ im Rahmen der Initiative „JUGEND STÄRKEN“ mit dem bisherigen Handlungsfeld „Übergang Schule-Beruf“ des ESF-Bundesprogramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ des BMUB zusammengeführt.

Fachliche sowie finanzielle Ressourcen sollen gezielt auf benachteiligte Stadt- und Ortsteile konzentriert werden, die Programmgebiete des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ oder vergleichbare „soziale Brennpunkte“ sind.

Antragsberechtigt sind die Kommunen

Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe können Maßnahmen eigenständig durchführen oder freie Träger der Jugendsozialarbeit mittels Weiterleitungsvertrag mit der Umsetzung betrauen. Die interessierten freien Träger bringen ihre Projektideen über den öffentlichen Jugendhilfeträger in die Interessenbekundung ein. Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei der Kommune ist verpflichtend. Ihr obliegt die Steuerungs- und Koordinierungsverantwortung für die im Rahmen des Modellprogramms durchgeführten Projekte.

Alle Informationen gebündelt
Alle Informationen zum Programm, wie die Förderrichtlinie sowie den Link zum Online-Formular der Interessenbekundung finden Sie auf der Seite www.jugend-staerken.de . Auch eine Ausfüllhilfe für die Interessenbekundung und der finanztechnische Förderleitfaden sind dort hinterlegt. Zudem finden Sie ergänzend Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), die fortlaufend aktualisiert werden.

Vom 10. Juli bis spätestens zum 20. August 2014 können Sie Ihre Interessenbekundung online über das Fördermittelportal des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einreichen. Für den rechtsverbindlich unterschriebenen und per Post einzureichenden 3-fachen Ausdruck ist das Fristende der 29. August 2014. “

www.jugend-staerken.de

Quelle: BMFSFJ

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