Angesichts der aktuellen Herausforderung bei der Flüchtlingsaufnahme wird verstärkt nach einem neuen, zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmten Aufnahmekonzept für Flüchtlinge gefragt. Der Paritätische unterstützt diese Forderung. Bei der Diskussion um die künftige Gestaltung der Flüchtlingsaufnahme sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden.
Auszüge aus den Paritätischen Forderungen für eine Neuausrichtung der Aufnahmepolitik:
“ (…) Verteilung
Asylsuchende sind gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG verpflichtet, die ersten drei Monate in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbringen. In dieser Zeit sollte in der Regel, so auch die aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung, die Prüfung des Asylantrages durch das BAMF abgeschlossen sein. Je früher die Asylsuchenden auf die Kommunen verteilt werden, umso eher können sie vor Ort unterstützt werden, können sie vor Ort Fuß fassen. Der Verband wendet sich daher gegen Überlegungen, Flüchtlinge länger als 3 Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder unterzubringen. In jedem Fall muss der Zugang zur Verfahrensberatung sichergestellt sein. Bei der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist das Kindeswohl zu berücksichtigen. Sie sollte dann erfolgen, wenn vor Ort tatsächlich eine fachlich angemessene Betreuung der Kinder gewährleistet ist.
Unterbringung
(…)
## Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Einhaltung von Standards am ehesten gewährleistet ist, wenn die Unterkünfte von nicht gewinnorientiert arbeitenden Vereinen betrieben werden. Betreiber der Unterkünfte sollten daher künftig in der Regel gemeinnützige Vereine sein.
## Die Form der Unterbringung sollte sich an dem Ziel orientieren, den Bewohnerinnen und Bewohnern eine weitestgehend eigenständige Lebensführung und frühzeitige Teilhabe im Sozialraum zu ermöglichen. Vorrangig sollten die Flüchtlinge daher in Wohnungen untergebracht werden, wie es ja auch in mehreren Bundesländern schon praktiziert wird. Hier ist eine Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus notwendig. Soweit eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgt, sollten möglichst abgeschlossene Wohneinheiten existieren, die den Bewohnern eine Privatsphäre ermöglichen. (…)
## In jedem Fall muss die Anbindung der Unterkunft an das Gemeinwesen gewährleistet sein. Die Unterkünfte sollten in Wohngebieten liegen und den einfachen Zugang zu Ärzten, Kita, Schule, Freizeitmöglichkeiten etc. ermöglichen. Dazu bedarf es auch eines guten Anschlusses an den öffentlichen Nahverkehr. (…)
## Die Einhaltung der Mindeststandards sollte regelmäßig überprüft werden. Sinnvoll und notwendig ist zudem die Einrichtung eines Beschwerdemanagements, welches die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner verbindlich aufgreift. Darüber hinaus sollte es Mitwirkungsmöglichkeiten für Flüchtlinge bei der Organisation der Unterbringung geben. (…)
## Bei der Unterbringung der Flüchtlinge ist das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Das bedeutet u.a., dass alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge durch das Jugendamt in Obhut genommen werden und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. (…)
## Der Zugang zu unabhängiger Sozial-, Rechts- und Verfahrensberatung, muss gewährleistet sein. Die bisher hier zur Verfügung stehenden Beratungsangebote sind bei weitem nicht ausreichend. Notwendig ist daher ein bedarfsgerechter Ausbau dieser Beratungsstrukturen, insbesondere im ländlichen Gebiete.
Bei der Aufnahme von Flüchtlingen geht es um weit mehr als ihre Unterbringung. Entscheidend für ihre Partizipationsmöglichkeiten sind die sonstigen Rahmenbedingungen der Aufnahme. Diesbezüglich hält der Verband folgende Veränderungen für vordringlich:
## Medizinische Versorgung sicherstellen
## Aufhebung des AsylbLG, Eingliederung ins SGB II und SGB XII
## Recht auf Bildung
## Mehrsprachige Informationen und Transparenz über Leistungen
## Spezifische Bedarfe von besonders Schutzbedürftigen berücksichtigen“
Quelle: Paritätischer Gesamtverband
Dokumente: Stelln_AufnahmebedingungenFlue_122014.pdf