Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung

Ziele der Initiative und Handlungsschwerpunkte ## Sensibilisierung und Information
## Verbesserung der Ausbildungssituation
## Verbesserung der Beschäftigungssituation
## Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit
Die Akteure dieser Initiative: ## Bundesministerium für Arbeit und Soziales
## Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
## Deutscher Industrie- und Handelskammertag
## Zentralverband des Deutschen Handwerks
## Deutscher Gewerkschaftsbund
## Bundesagentur für Arbeit
## Deutscher Landkreistag
## Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
## Deutscher Behindertenrat
## Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen „
Das planen die Akteure im Bereich Sensibilisierung und Information:
## Die Spitzenverbände der Wirtschaft BDA, DIHK und ZDH führen im Rahmen dieser Initiative eine gemeinsame bundesweite Kampagne mit dem Titel „INKLUSION GELINGT.“ durch. Insbesondere Betriebe, die bisher aus den unterschiedlichsten Gründen noch keine Menschen mit Behinderung ausbilden oder beschäftigen, sollen über Praxisbeispiele, Handlungsempfehlungen und Kontaktadressen wichtiger Dienstleister und Behörden nachhaltig informiert werden. Die Informationskampagne soll kontinuierlich weiterentwickelt werden. …
## Die BIH wird die Beratung von schwerbehinderten Menschen und der Unternehmen optimieren, u. a. durch den Aufbau einer einzelfallübergreifenden, systematischen und prozessorientierten Beratung der Betriebe und Dienststellen. Dieses Beratungsangebot nimmt das soziale Gefüge der Betriebs- bzw. Dienststelle insgesamt in den Blick und befasst sich mit deren grundsätzlichen Fragestellungen hinsichtlich ihrer Beschäftigungspotenziale für schwerbehinderte Menschen (u. a. bezüglich der Arbeitsorganisation, der ergonomischen und psychosozialen Arbeitsbedingungen, der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements). Dies zielt auf die Stärkung der Ressourcen und Kompetenzen der Betriebe im Sinne einer „Anleitung zur Selbsthilfe“. Darüber hinaus wird die BIH die Information für Jugendliche mit Behinderung, ihre Eltern und Lehrer sowie für Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretungen verbessern (z. B. durch gezielte Kampagnen für die Zielgruppen und Erstellung von Informationsmaterial).
## …
## Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erarbeitet gemeinsam mit Experten von DIHK, ZDH und den Sozialpartnern eine Handreichung für Unternehmen zu bestehenden Nachteilsausgleichen für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer mit Behinderung.
## Die Kammerorganisationen – Industrie und Handel sowie Handwerk – werden gemeinsam mit den zuständigen Stellen Unternehmen und Betriebe verstärkt zum Thema Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beraten (Weiterentwicklung von Inklusionsberatern, Beratung vor Ort, Erstellung von KMU-kompatiblen Informationsmaterialien, Durchführung von Informationsveranstaltungen).
## DIHK, ZDH, BDA und der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen beteiligen sich gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) an der Entwicklung eines Informationsflyers zur „Rehapädagogischen Zusatzqualifikation (ReZa)“ für Reha-Auszubildende.
## Im Internet wird eine frei zugängliche Datenbank aufgebaut, in der sich betriebliche Akteure zu Fragen bezüglich Behinderung und ihrer Auswirkungen im Arbeitsleben und den Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung zentral und gezielt informieren können. Dies erfolgt im Rahmen des Projekts REHADAT am Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Die BIH hat in einer Ausgabe der Zeitschrift „ZB Spezial“ über verschiedene, wichtige Behinderungsarten und ihre unterschiedlichen Auswirkungen im betrieblichen Alltag informiert und wird mit diesem Know-how den Aufbau der Datenbank unterstützen. Eine weitere Vernetzung erfolgt mit den Verbänden behinderter Menschen, die sich ebenfalls mit ihrem spezifischen Fachwissen in diese Maßnahme einbringen.
## …
## Die Integrationsämter (BIH) werden mit Unterstützung der Arbeitgeber und der Gewerkschaften noch stärker auf das Instrument der Integrationsvereinbarung hinweisen. Dafür soll auch das Projekt „WIRTSCHAFT INKLUSIV“ genutzt werden.
## Der Deutsche Landkreistag (DLT) veröffentlicht Beispiele aus der kommunalen Praxis, die in besonderer Weise auf die Belange der schwerbehinderten Menschen bzw. der Menschen mit Rehabilitationsbedarf eingehen. „
Um die Ausbildungsmöglichkeiten behinderter Jugendlicher zu erhöhen, planen die Akteure:
## Die Bundesregierung fördert im Rahmen der bestehenden Initiative Inklusion aus Mitteln des Ausgleichsfonds die Verbesserung der beruflichen Orientierung von bis zu 20.000 schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern als Grundlage für eine qualifizierte Ausbildung und die Schaffung von 1.300 neuen betrieblichen Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte junge Menschen. Die Bundesregierung strebt an, die im Rahmen der Initiative Inklusion geförderten erfolgreichen Berufsorientierungsmaßnahmen in die in § 48 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch angelegte Regelförderung durch BA und Länder (Kofinanzierung) übergehen zu lassen. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung sich dafür ein, inklusive und praxisnahe Ausbildungsformen wie die begleitete betriebliche Ausbildung, die verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken und passgenaue Bausteinkonzepte weiter voranzubringen.
## Gemeinsam mit den anderen Partnern des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2010 bis 2014 setzen sich die Spitzenverbände der Wirtschaft BDA, DIHK und ZDH dafür ein, dass Unternehmen und Betriebe junge Menschen mit Behinderung bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen verstärkt in den Blick nehmen und neue betriebliche Praktikumsplätze zur Verfügung stellen. Die Spitzenverbände der Wirtschaft BDA, DIHK und ZDH setzen sich mit Unterstützung der Bundesregierung zudem dafür ein, die derzeit 1.000 Sonderregelungen für die Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung bundesweit zu vereinheitlichen und damit deutlich zu reduzieren. Dies verbessert die Transparenz über die erworbenen Qualifikationen und erleichtert Jugendlichen mit Behinderung den Einstieg in eine Ausbildung. Der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen wird bei der Erarbeitung der Ausbildungsregelungen
im Rahmen der Beteiligung der Bundesregierung eingebunden.
## Die BA unterstützt die Aktivitäten des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010 bis 2014. Dies beinhaltet insbesondere die Entwicklung weiterer inklusiver Ausbildungsangebote sowie eine verstärkte Ausbildung von behinderten und schwerbehinderten Jugendlichen in Branchen, die vom Fachkräftemangel betroffen sind bzw. sein werden. Zusammen mit den Sozialpartnern wird ermittelt, welche Branchen oder Regionen dafür in Betracht kommen. Ziel ist es, dass Arbeitgeber mehr betriebliche Ausbildungsplätze für 2014 bereit stellen.
Darüber hinaus wird die BA Ausbildungskampagnen, die sich an Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Betriebe wenden, verstärkt inklusiv ausrichten.
## Der DLT setzt sich dafür ein, dass schwerbehinderte Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten, stärker in den Blick genommen werden. Dazu müssen flexible Instrumente eingesetzt werden, die auf die individuellen Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen abgestimmt werden. Die kommunalen Jobcenter und die kommunalen Träger in den gemeinsamen Einrichtungen werden darauf hinwirken, dass mehr individuelle
Fördermöglichkeiten entwickelt werden.
## Die Integrationsämter sind für Betroffene, Betriebe, BA und kommunale Träger ein maßgeblicher Netzwerkpartner. Die BIH und die Integrationsämter werden sich nach Auslaufen des Handlungsfeldes „Berufsorientierung“ der Initiative Inklusion in Abstimmung mit den Ländern an der Fortsetzung von Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung beteiligen. … „
Die vollständige Übersicht über die geplanten Vorhaben der Inklusionsinitiative entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: 

Dokumente: Inklusionsinitiative.pdf

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