Inklusion in der beruflichen Bildung in Bayern

Der Beirat des Kolping-Bildungswerks Bayern hat sich intensiv mit der Situation der Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung im Kontext der Inklusion auseinandergesetzt und ein Votum verabschiedet. Er erinnert zuvorderst daran, dass für die besonderen Zielgruppen der Förderberufsschulen auf diesen speziellen Ort der Förderung keinesfalls verzichtet werden kann und darf.

Auch innerhalb der Förderberufsschulen müssen die Prinzipien der Inklusion ihre Wirkkraft entfalten dürfen. Das macht eigene Rahmenbedingungen erforderlich und verlangt nach eigenen Ressourcen. Für die Regelberufsschulen muss das in vergleichbarem Umfang gewährleistet werden.

Drei Grundsätze stehen im Zentrum der Überlegungen:
Jeder junge Mensch hat einen Anspruch auf optimale individuelle Förderung zur Entfaltung seiner Persönlichkeit und zum Erreichen eines Ausbildungsabschlusses.

Umfassende Teilhabe ist durch berufliche Bildung verwirklicht, wenn möglichst jeder und jede Jugendliche nach abgeschlossener Ausbildung seinen/ihren möglichst festen Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden hat und sein/ihr Leben selbständig gestalten kann. Zu diesem Ziel führen Wege, die am Bedarf des/der einzelnen ausgerichtet sein müssen. Es wird ohne differenzierende Angebote in speziellen Fördermaßnahmen für ganz unterschiedliche Personengruppen nicht erreicht.

Überall dort, wo kirchliche Träger staatliche Aufgaben übernehmen, sollte das so refinanziert werden, als ob der Staat selbst Träger der Maßnahme wäre.

Zur Umsetzung einer wie beschrieben verstandenen Inklusion im Förderschulwesen darf nach Überzeugung des Beirats des Kolping-Bildungswerks Bayern e. V. nicht verzichtet werden auf … ## eine am sonderpädagogischen Förderbedarf orientierte Aufnahme der Jugendlichen von Anfang an in die für sie geeignete Schulart,
## die Aufnahme von Schüler(inne)n ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an Förderberufsschulen auf ausdrücklichen Wunsch des/der Jugendlichen und seiner/ihrer Erziehungsberechtigten,
## die Berücksichtigung des Elternwillens bei der Schulaufnahme oder -zuweisung ihrer Kinder,
## die Ausweitung und Aufstockung der Stellen im mobilen sonderpädagogischen Dienst,
## den Ausbau von Kooperationsmodellen zwischen Förder- und Regelberufsschule,
## Veränderungen in der Aus- und Fortbildung aller Berufsschul-Lehrkräfte unter Inklusions-Gesichtspunkten sowie
## die Etablierung der Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klassen) vorrangig an den Förderberufsschulen und in enger Verzahnung mit Betrieben. „

www.kolping-bildungswerk-bayern.de

Quelle: Kolping Bildungswerk Bayern

Dokumente: Votum_Inklusion_Beirat_KB_B_November_2012.pdf

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