Auszüge aus „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ dem Konzept der Bundesregierung zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit:
“ (…) Bei allen Erfolgen: vom Aufbau der Beschäftigung profitieren Langzeitarbeitslose derzeit kaum. (…) Grundlegende Reformen haben (…) den Arbeitsmarkt verändert, nicht zuletzt die Hartz-Reformen der 2000er-Jahre. Auch Menschen, die bisher noch keine Arbeit hatten oder schon lange arbeitslos sind, steht das gesamte Instrumentarium der Arbeitsförderung zur Verfügung. Die Arbeitsmarktpolitik setzt heute auf Aktivierung, auf das Fördern und auf das Fordern. Damit und durch die gute konjunkturelle Entwicklung ist es gelungen, die Langzeitarbeitslosigkeit durchaus spürbar zu senken. In den Jahren 2007 bis 2009 ist die Langzeitarbeitslosigkeit um über ein Drittel zurückgegangen (minus 34,3 Prozent auf 1,14 Mio.). Seitdem ist sie jedoch kaum noch gesunken (…).
Teil der Herausforerung ist, dass wir es bei den Langzeitarbeitslosen nicht mit einer homogenen Gruppe zu tun haben, den Normalfall gibt es nicht: Etwa eine Millionen Menschen sind länger als ein Jahr ohne Arbeit, gelten also im statistischen Sinn als langzeitarbeitslos. Das ist circa ein Drittel aller Arbeitslosen. Fast die Hälfte der Langzeitarbeitslosen ist wiederum seit mindestens zwei Jahre arbeitslos, rund 20 Prozent sogar schon vier Jahre oder länger. Rund ein Viertel der Langzeitarbeitslosen ist 55 Jahre oder älter, dagegen liegt der Anteil der unter 25-jährigen bei nur drei Prozent. Mehr als die Hälfte der Langzeitarbeitslosen hat keinen Berufsabschluss, oft gibt es gleich mehrere erkennbare Vermittlungshemmnisse. (…)
Die Ministerin zeigte sich überzeugt, dass der hohe Sockel der Langzeitarbeitslosen von rund einer Million Menschen durch arbeitsmarktpolitische Instrumente gesenkt werden könne. (…) Sie kündigte zum einen an, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zu intensivieren. So sollen 1.000 Stellen in den Jobcentern, die bisher für das auslaufende Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ bewilligt waren, künftig für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eingesetzt werden. Diese sollen aufgrund haushaltspolitischer Spielräume zunächst bis 2018 befristet sein. Diese sogenannten Aktivierungszentren sollen 2015 starten und 2016 dann voll einsatzfähig sein. Eine entsprechende Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit sorge dafür, dass die Mitarbeiter gut auf ihre Aufgabe vorbereitet würden. Sie kündigte weiter ein ESF-Bundesprogramm für Menschen ohne Berufsabschluss an, für das von 2015 bis 2019 rund 900 Millionen Euro zur Verfügung stehen sollen. Mit dem Programm sollen 33.000 Menschen, vor allem durch Lohnkostenzuschüsse an die Arbeitgeber und ein begleitendes Coaching im Job, gefördert werden. Drittens will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Programm für öffentlich geförderte Beschäftigung auflegen. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und solche, die mit Kindern zusammenleben, sollen auf diese Weise eine Chance für soziale Teilhabe in sinnvollen Tätigkeiten bekommen. Hier sind Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 Prozent für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und ein stufenweiser Einstieg in Arbeit geplant.
Primäres Ziel des Programms soll sein, soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. (…) Menschen, die mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben erreicht die Förderung nicht nur die Langzeitarbeitslosen selbst, sondern zugleich die im Haushalt lebenden Kinder, die erfahren und vorgelebt bekommen, dass Beschäftigung eine wichtige Rolle in ihrem Leben spielt (Vermeidung von Sozialhilfekarrieren). (…)
Welche Veränderungen bei den Förderinstrumenten zu einem spürbaren, nachhaltigen und langfristigen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit beitragen können, soll mit den Ländern und weitren maßgeblichen Akteuren erörtert werden.
Unterdessen gibt es in der Union Überlegungen für eine Reform der Hartz-IV-Gesetzgebung. Neben Leistungskürzungen für Langzeitarbeitslose, die Arbeit verweigern oder Termine versäumen, könnte es damit künftig zugleich Belohnungen für Arbeitslose geben, die sich besonders eifrig um einen Einstieg in Arbeit bemühen.
„Das erreichen von Zielen oder Teilzielen, die (…) in Richtung Eingliederung in Arbiet führen, sollte durch konsequente Anreize gefördert weren“, heißt es. Solche Ziele könnten etwa erfolgreich absolvierte Fortbildungen oder Coachingeinheiten sein. In einem ersten Schritt solle in Modellprojekten praxisnah erprobt werden, inwieweit auch solche positiven Anreize „die Chancen auf einen Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt erhöhen“, heißt es in dem Papier. „
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; Tagesschau; BAG IDA; faz-net; KNA
Dokumente: Ausschussdrucksache234.pdf