Eckpunkte zum Inhalt, Verlauf und Umsetzung der Assistierten Ausbildung aus Sicht der BA

Auszüge aus dem Fachkonzept „Assistierte Ausbildung (AsA)“ der Bundesagentur für Arbeit. Das Konzept ist eine Analyse zu einer Weisung, die Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ umsetzen. Die AsA wird dabei als ein Instrument zur Umsetzung der Initiative des BA-Verwaltungsrates verstanden.

Inhalt der Assistierten Ausbildung
Förderungsfähig sind ## die individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung lernbeeinträchtigter oder sozial benachteiligter junger Menschen (einschließlich Menschen mit Behinderung) von der Ausbildungssuche bis zum Ausbildungsabschluss und zur Integration in die Arbeitswelt. Gegenstand der Förderung können die Vorbereitung auf die Ausbildungsaufnahme (z. B. Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining) und Unterstützung während der Ausbildung sein.
## Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der Ausbildung des o.g. genannten Personenkreises. Eine Förderung des Betriebes bei Aufnahme einer Einstiegsqualifizierung erfolgt nicht.
Die Assistierte Ausbildung (AsA) hat von Anfang an den Blick auf den Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung, deren erfolgreichen Abschluss und die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu richten.

Für den Erfolg der AsA ist maßgeblich, ob der erfolgreiche Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung und eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht wurden. Die weiteren Ziele (z. B. Begründung und Stabilisierung eines Ausbildungsverhältnisses) sind vorgelagert.

Verlauf und Umfang der Assistierten Ausbildung
Die AsA gliedert sich in drei Phasen: ## Phase I bis spätestens zum 31.10. des Beginnjahres: Standortbestimmung, Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining, berufspraktische Erprobungen und aktive Ausbildungsstellenakquise sowie Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe bei Formalitäten vor und beim Vertragsabschluss
## Phase II bis zum individuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluss: Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie Vorbereitung des anschließenden Übergangs in versicherungspflichtige Beschäftigung
## Phase III bis maximal drei Monate nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss: Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe beim Übergang in versicherungspflichtige Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung
Der zeitliche Umfang der Begleitung und Unterstützung der Teilnehmenden beträgt: ## in Phase I – 39 Stunden pro Woche
## in Phase II – individuell auf den Teilnehmenden bezogenes Angebot der Begleitung und Unterstützung; mit vier bis max. neun Stunden für Austausch- und Lernangebote pro Woche
## in Phase III – individuell auf den Teilnehmenden bezogenes Angebot der Begleitung und Unterstützung mit mindestens zehn Stunden pro Woche während einer Zeit der Arbeitslosigkeit und mindestens zwei Stunden pro Woche während eines Arbeitsverhältnisses. (…)
Der zeitliche Umfang der Begleitung und Unterstützung der Betriebe, die Teilnehmende aufnehmen möchten oder aufgenommen haben, ist im Rahmen der Maßnahme anlassbezogen zu realisieren.

Förderfähiger Personenkreis
Die Förderung als Teilnehmenden richtet sich an lernbeeinträchtige oder sozial benachteiligte junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung aus beiden Rechtskreisen, die (…) gegenüber der alleinigen Unterstützung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nach § 75 SGB III (abH) weitaus intensivere und langfristigere Unterstützung benötigen.

Grundsätzlich handelt es sich um bei der Agentur für Arbeit/beim Jobcenter gemeldete Bewerber für eine betriebliche Ausbildung, die auch nach dem sogenannten 5. Quartal zu Beginn des Kalenderjahres noch unversorgt sind. (…)

Akteure außerhalb der BA
Der Bildungsträger der AsA ist mit mehreren Akteuren (Ausbildungsbegleiter, Sozialpädagogen, Lehrkräfte) beteiligt. Hier fällt dem Ausbildungsbegleiter eine koordinierende Rolle innerhalb des Abstimmungsprozesses für die gemeinsame Förderung des einzelnen Teilnehmenden zu.

Der Personalschlüssel beträgt für die Mindesteilnehmerplatzzahl sowie die darüber hinaus zugewiesenen Teilnehmenden: ## Ausbildungsbegleiter : Teilnehmenden = 1 : 24
## Sozialpädagogen : Teilnehmenden = 1 : 32
## Lehrkräfte : Teilnehmenden = 1 : 36 (…)
Die Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der Ausbildung werden als Angebot vom Bildungsträger parallel zu den Unterstützungsleistungen für die Teilnehmenden durchgeführt. (…)

Im Interesse ihrer Schüler sollte die Berufsschule die Arbeit der Ausbildungsbegleitung aktiv unterstützen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Berufsschule das Angebot in Abstimmung mit den Agenturen für Arbeit und des Ausbildungsbegleiters bei den Lehrkräften der Berufsschule bekannt macht und für Transparenz über die Unterstützungsmöglichkeiten der AsA sorgt. (…)

Vermeidung von Doppelbetreuung
Zur Vermeidung, dass dieselben Aufgaben von mehreren Akteuren in verschiedenen Fördermaßnahmen wahrgenommen werden, ist eine gleichzeitige Teilnahme an AsA mit folgenden Maßnahmen der BA ausgeschlossen: ## ausbildungsbegleitende Hilfen (abH),
## Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB, BvB-Pro),
## Berufseinstiegsbegleitung (BerEb, BerEb-Bk),
## begleitende betriebliche Ausbildung (bbA),
## außerbetriebliche Ausbildung (BaE, Reha- Ausbildungen nach § 117 SGB III). (…)
Beabsichtigte Vertragsgestaltung
Feste Platzkapazitäten bis zum 31. Oktober des Beginnjahres; danach teilnehmerbezogen bis 31.08. drei Jahre nach dem Beginnjahr und individuelle Vertragsverlängerung analog BaE (teilnehmerbezogene Abrechnung).
Der Angebotspreis ist ein Festpreis pro besetzten Teilnehmerplatz für die gesamte Förderdauer. Es ist geplant, die Ausschreibung im Herbst 2014 durchzuführen, um im Frühjahr 2015 mit der Maßnahme zu beginnen.

Informationen zur Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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