Auszüge aus den Arbeitsmarkt-Analysen zum ungelösten Problem der Kinderarmut:
„Mit der relativ guten Wirtschaftskonjunktur in den letzten Jahren ist die Lage am Arbeitsmarkt zwar insgesamt verbessert, ohne dass jedoch tiefgreifende strukturelle Probleme gelöst werden konnten. Dies betrifft insbesondere die fortbestehende Spaltung des Arbeitsmarktes in nachgefragte Fachkräfte einerseits und einen „abgehängten“, verhärteten Kern von Langzeitarbeitslosen bzw. Hartz-IV-Langzeitbeziehern andererseits.
Zudem haben die gestiegene Beschäftigung und die gesunkene Arbeitslosigkeit die Armutsgefährdungsproblematik mitnichten gelöst oder auch nur entschärft. Betrachtet man die Entwicklung im längeren Zeitverlauf, zeigt sich, dass die Arbeitslosenquote seit 2005 um über fünf Prozentpunkte gesunken ist. Im gleichen Zeitraum hat die Armutsgefährdung jedoch noch zugenommen. D. h., das Risiko, ans untere Ende der Einkommenspyramide zu rutschen, ist mit der verbesserten Arbeitsmarktlage nicht gemindert worden.
Die Einkommensschere zwischen arm und reich ging unabhängig von der verbesserten Beschäftigungslage weiter auseinander. (…) Zu den langfristigen Entwicklungen zählt die Zunahme von relativ niedrig bezahlten Jobs im Dienstleistungssektor, die steigende Teilzeitbeschäftigung und eine Lohnentwicklung, die in den letzten Jahrzehnten insgesamt seit langem schwach verlaufen ist und dies insbesondere bei den unteren Lohngruppen. (…)
Ein zweiter, langfristig zu beobachtender Befund aus den Armutsdaten ist das kontinuierlich höhere Armutsrisiko von Kindern bzw. kinderreichen Haushalten im Vergleich zu Erwachsenen bzw. Haushalten ohne Kinder. Betrachtet man die Minderjährigen, so ist die Armutsgefährdungsquote seit 2005 zwar leicht gesunken. Sie bewegt sich aber weiterhin auf einem um rund 3,5 Prozentpunkte höheren Niveau als die Armutsgefährdung der Gesamtbevölkerung. (…)
Zur regionalen Verteilung von Kinderarmut
Kinderarmut (genauer: Einkommensarmut) tritt im Bundesgebiet örtlich sehr unterschiedlich auf. Die höchste Armutsgefährdung besteht generell in strukturschwächeren Regionen mit schlechter Arbeitsmarktsituation. Gerade in diesen Regionen haben die Kommunen oft mangels ausreichender Finanzausstattung (unzureichende kommunale Einnahmen) Probleme, kommunale Leistungen der Daseinsfürsorge im sozialen Bereich und in der Infrastruktur für Kinder im notwendigen Maße vorzuhalten. Eine unzureichende soziale Infrastruktur wiederum wirkt armutsverschärfend und trägt dazu bei, dass Armutslagen verstetigt werden. Hier besteht ein Teufelskreis aus unzureichenden Angeboten zur sozialen Teilhabe und hoher Armutsgefährdung.
Bei einem Vergleich der Bundesländer fällt auf, dass Kinderarmut insbesondere in Ostdeutschland sowie in den Stadtstaaten in starkem Maße auftritt, sowie auch (in Teilen) von Nordrhein-Westfalen und im Saarland. Die Hartz-IV-Bedürftigkeit von Kindern ist gerade in den Großstädten deutlich zu beobachten. Traurige „Spitzenreiter“ bei der Kinderarmut sind Bremen und Berlin mit knapp einem Drittel Hartz-IV-bedürftiger Kinder. Innerhalb von NRW sind es gerade die Städte im Ruhrgebiet, in denen ähnlich viele Kinder auf Hartz IV angewiesen sind. (…)
Die insbesondere in Großstädten zu beobachtende Segregation nach Einkommensschichten lässt sich auch an der Hartz-IV-Bedürftigkeitsquote von Kindern ablesen. Bei sozialräumlicher Betrachtung zeigen sich Brennpunkte, in denen die Bedürftigkeitsquote bei Kindern über 40 Prozent beträgt. Dies ist etwa in Berlin, Bremen oder in Ruhrgebietsstädten wie Gelsenkirchen der Fall. Diese sozialen Brennpunkte bestehen häufig seit vielen Jahren. In ihnen kumulieren Probleme von Arbeitslosigkeit, prekärer Beschäftigung, Bildung mit weiteren Defiziten etwa im Städtebau oder bei der Integration von Migranten. (…)
Gewerkschaftliche Vorschläge gegen Kinderarmut
Der DGB und die Gewerkschaften schlagen ein breites Maßnahmenbündel vor, um Kinderarmut zu bekämpfen. Ein wesentlicher Hebel ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der Eltern, die oft zur Mithaftung der Kinder führt als Hartz-IV-Betroffene. (…)
## Da das Hartz-IV-System seit langem finanziell notleidend ist, kann ein solches Programm nicht aus dem normalen Eingliederungsbudget der Jobcenter gestemmt werden. (…) Die Jobcenter sollten deshalb (…) über einen Zeitraum von drei Jahren zusätzlich zu ihren regulären Eingliederungsmitteln jeweils 280 Millionen Euro zweckgebunden erhalten, um zusätzliche Förderangebote für Hartz-IV-Familien zu ermöglichen.
Bei freiwilliger Teilnahme sowohl der Jobcenter wie der Eltern soll die Chance geboten werden, on top zum Hartz-IV-Regelgeschäft einen neuen Impuls für ein familienorientiertes Fallmanagement zu setzen, indem auf die einzelne Familie abgestimmte Einstiegshilfen ermöglicht werden. Dabei werden gezielt Familien in den Blick genommen, in denen keiner der beiden Eltern arbeitet oder einer anderen tagesstrukturierenden Tätigkeit (z. B. Teilnahme an einer Weiterbildung) nachgeht. Gelingt die Arbeitsmarktintegration zumindest eines Elternteils innerhalb eines Zeitraums von ca. einem Jahr nicht, soll (als ultima-ratio-
Maßnahme) öffentlich geförderte Beschäftigung in sozialversicherungspflichtiger Form angeboten werden.
## Ebenfalls erforderlich ist eine Neujustierung der Hartz-IV-Steuerung. Eine der Schwächen des Hartz-IV-Systems besteht darin, dass seine Steuerung über Zielvereinbarungen und eine Fülle von Kennzahlen zwar sehr komplex, aber andererseits auch lückenhaft ist. So wird bisher weder die bedarfsdeckende Integration von Bedarfsgemeinschaften berücksichtigt, geschweige denn die Größe der zu integrierenden Bedarfsgemeinschaft. Entsprechend bestehen Fehlsteuerungsanreize bei den Jobcentern, sich auf relativ einfach zu integrierende Fälle und dort vor allem Alleinstehende zu konzentrieren.
## Neben der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit muss die Ermöglichung von guter Arbeit mit auskömmlichen Löhnen im Vordergrund stehen. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen sind hier ein wichtiger Einstieg, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückzudrängen.
## Dringend erforderlich ist auch eine Erhöhung der Regelsätze im Hartz-IV-System, insbesondere für Kinder. (…)
## Kinderarmut lässt sich auch durch eine Umgestaltung des Familienlastenausgleichs bekämpfen, die aus dem bisherigen Dualismus von Kindergeld und Kinderfreibeträgen aussteigt. Bisher ist es so, dass Besserverdienende über die steuerlichen Freibeträge deutlich stärker entlastet
werden als das Gros der Haushalte, das auf Kindergeld angewiesen ist.
## Neben den monetären Leistungen für Kinder bzw. zur Verbesserung der Einkommenssituation der Eltern ist es vordringlich, die soziale Infrastruktur und die Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche quantitativ und qualitativ auszubauen. Dazu zählen sämtliche Angebote rund um Kindergärten und Schulen, aber auch die Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). (…)“
Quelle: DGB Bundesvorstand Arbeitsmarkt aktuell