Hartz IV-Verwaltungspraxis – Vorschläge zur „Rechtsvereinfachung“

Die Bundesregierung plant für das nächste Jahr eine Reihe von SGB II – Änderungen, diese laufen unter dem Arbeitstitel „Rechtsvereinfachungen“. Dazu gab es vereinzelt Stellungnahmen, die sich dazu klar positioniert haben, dass es sich überwiegend um Rechtsverschärfungen bzw. Schaffung von weiterem Hartz IV-Sonderrecht geht. Die Vorschläge zu den SGB II-Änderungen werden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet.

Ständige Mitglieder der Arbeitsgruppe sind der Bund, die Länder, die Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Spitzenverbände sowie der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Anlassbezogen wurde anderen Institutionen eine Beteiligung an der inhaltlichen Arbeit angeboten. Zusätzlich wurden je nach Themengebiet Sachverständige aus Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft eingeladen.

Die Arbeit der „AG Rechtsvereinfachung im SGB II“ soll in Kürze abgeschlossen werden. Eine letzte Sitzung ist für den 2. Juli 2014 geplant. In dieser Sitzung soll ein Schlussbericht erarbeitet werden. Die konsentierten Ergebnisse zur Rechtsvereinfachung im SGB II sollen im Sommer 2014 fachlich im BMAS geprüft und ggf. in Gesetzesformulierungen ausgearbeitet werden. Dabei erfolgt auch eine politische Bewertung. Ein Gesetzesvorhaben soll bereits in 2014 beginnen und noch in 2015 (voraussichtliches Inkrafttreten zum 1. April 2015) abgeschlossen werden.

Die konsentierten Vorschläge betreffen unter anderem die Verlängerung des Regelbewilligungszeitraums von 6 auf 12 Monate, Neuregelungen bei den Sanktionen und die Ermöglichung von Abschlagszahlungen.

Der Koalitionsvertrag enthält die Vereinbarung, die Regelung der Sanktionen für unter 25jährige Personen auf ihre Wirkung und möglichen Anpassungsbedarf
hin zu überprüfen. Innerhalb der AG Rechtsvereinfachung wurden darüber hinaus gehende Änderungsvorschläge diskutiert. Es bestand weitgehend Einvernehmen, das Sanktionsrecht zu vereinfachen. Insbesondere die Vereinheitlichung der Sanktionsregelungen für unter und über 25jährige Personen fand
dort Zustimmung. Daneben wurden weitere Vorschläge mehrheitlich angenommen: ## ein einheitlicher Minderungsbetrag für jede Pflichtverletzung unabhängig von erster oder wiederholter Pflichtverletzung,
## die Schriftform für die Rechtsfolgenbelehrung,
## keine Minderung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
Insgesamt gilt: Zurzeit werden die unterschiedlichen Vorschläge, vorliegende Forschungsergebnisse und Rückmeldungen der Praxis zu den Sanktionsregelungen
gesichtet und bewertet. Erst danach können konkrete Schlussfolgerungen gezogen werden. „

Nach den Vorschlägen zur sogenannten Rechtsvereinfachung erkundigte sich die Bundestagsfraktion DIE LINKE. Die Abgeordneten fragen hier vo allem nach dem Mehrbedarfszuschlag für alleinerziehende Mütter, nach den automatisierten Datenabgleichen, nach Selbstständigen im Hartz-IV-Leistungsbezug sowie nach temporären Bedarfsgemeinschaften.

Die Antwort der Bundesregierung in vollem Textumfang entnehmen Sie dem Anhang.

Eine ausführliche Übersicht über die diskutierten Änderungsvorschläge haben die „Jugendsozialarbeit News“ bereits am 24. Februar 2014 veröffentlicht.

Quelle: Unterrichtung der Bundesregierung 18(11)132; Die LINKE; Harald Thomé

Dokumente: 1801628KARechtsvereinfachung.pdf

Ähnliche Artikel

Cover des Kinder- und Jugendhilfereports

Kinder- und Jugendhilfereport 2024 erschienen

Der „Kinder- und Jugendhilfereport“ (KJH-Report) bündelt wichtige statistischen Daten zur gesamten Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und verdichtet sie zu Kennzahlen. Basierend darauf liefert der

Skip to content