Die Bundesregierung will die Sanktionen für Empfänger*innen von Hartz IV bei Pflichtverletzungen bis zum Jahresende 2022 befristet aussetzen. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Das Sanktionsmoratorium werde zu mittelbaren Mehrausgaben bei den Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von rund 12 Millionen Euro im Jahr 2022 führen, heißt es darin. Davon würden rund 11,6 Millionen Euro auf den Bund und rund 0,4 Million Euro auf die Kommunen entfallen. Für die Bundesregierung ist die gesetzliche Neuregelung alternativlos. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2019 eine Neuregelung gefordert. Da die Bundesregierung plant ein sogenanntes Bürgergeld einzuführen, soll das Moratorium bis zum Jahresende befristet werden. Mit der Einführung eines Bürgergeldes soll auch die geforderte gesetzliche Neuregelung der Sanktionen erfolgen.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages