Hartz IV-Sanktionen auch für Jüngere ausgesetzt

Wer unter 25 Jahre alt ist und Hartz IV bekommt, muss derzeit keine Hartz IV-Sanktionen fürchten. Medienberichten zufolge werden derzeit keine Sanktionsbescheide verschickt. Nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesagentur für Arbeit nun auch Sanktionen gegen junge Menschen unter 25 Jahren ausgesetzt. „Wir verschicken derzeit keine Sanktionsbescheide“, sagte Arbeitsagentur-Chef Detlef Scheele den Zeitungen der Funke Mediengruppe.  Man habe den Jobcentern mitgeteilt, dass die vom Gericht angemahnte Änderung der Sanktionspraxis auch für junge Arbeitslose gelte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 5. November die bisherige Hartz IV-Sanktionspraxis stark eingeschränkt. Laut Gericht dürfen bei Pflichtverletzungen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werde. Bislang waren Kürzungen von 60 Prozent erlaubt oder sogar der komplette Wegfall der Leistungen – auch für Unterkunft und Heizung. Das ist laut Urteil mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Urteil bezog sich aber nur auf Hartz-IV-Empfänger über 25 Jahren.

Bis Ende November solle eine rechtlich verbindliche Übergangslösung geschaffen werden, die bis zur für kommendes Jahr angestrebten gesetzlichen Neuregelung gelten soll.

Quelle: Funke Mediengruppe, Zeit online; Tagesspiegel online; gegen-hartz.de

Ähnliche Artikel

KI in der Jugendsozialarbeit

Künstliche Intelligenz (KI) nimmt zunehmend Raum im Alltag vieler Menschen und in gesellschaftlichen Debatten ein. Der damit einhergehende, unvermeidbare Transformationsprozess von Prozessen und Tätigkeiten im

Der Scheinriese „Totalverweiger“

In der politischen Debatte über eine Reform der Grundsicherung sind sie die zentrale Gruppe als Argument für Kürzungen: die Totalverweigerer. Diese Gruppe steht stellvertretend für

Skip to content