Die Bundesagentur für Arbeit will ihre Auszahlpraxis von Hartz IV-Leistungen verändern. Bargeld soll künftig nicht mehr über Automaten in Jobcentern, sondern an der Supermarktkasse erhältlich sein. Diese künftige Praxis steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke.
Die Linke befürchtet eine Stigmatisierung der Erwerbslosen und ein Risiko für den Datenschutz. Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie der Sozialdatenschutz gewährleistet wird, wie eine Diskriminierung verhindert werden kann und inwieweit Kassenpersonal speziell geschult werden soll.
Die kleine Anfrage zu Bargeldauszahlungen von Hartz IV in vollem Textumfang lesen:
Kl. Anfrage Linke – Bargeldauszahlung an SGB II + III Leistungsberechtigte – Drucksache 1900371
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages