Hartz IV an der Supermarktkasse

Leistungen wie das Arbeitslosengeld sollen künftig an Supermarktkassen bezogen werden können. Die Bargeld-Automaten in Jobcentern und Arbeitsagenturen werden laut der Bundesagentur aus Kostengründen abgeschafft. Stattdessen sollen die Hilfen bis Ende 2018 flächendeckend bar an den Kassen von Supermärkten und Drogerien ausgezahlt werden können, darunter bei Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Das neue Verfahren sollen vor allem diejenigen nutzen können, die kein Bankkonto haben.

Wieso? Weshalb? Warum?

Mit der neuen Regelung will die Bundesagentur vor allem sparen. Im vergangenen Jahr gab es rund 400.000 Abhebungen im Wert von 120 Millionen Euro. Dieser Summe stehen Kosten von acht Euro pro Transaktion gegenüber, insgesamt 3,2 Millionen Euro allein im vergangenen Jahr. Laut einer BA-Sprecherin in der Zeitung die welt sei das neue Verfahren „unkompliziert, ohne Wartezeit und diskriminierungsfrei im normalen Lebensumfeld des Kunden“.

  • Arbeitslose ohne Konto sollen den Händlern einen Zettel mit einem Barcode vorlegen können.
  • Die Verkäufer scannen den Code ein und zahlen Geld aus.
  • Beginn: zweites Quartal 2018, ab Ende 2018 flächendeckend geplant
  • Überweisungen an Leistungsempfänger bleiben erhalten.
  • Auch die Barschecks, die die Jobcenter ausgeben, sollen erhalten bleiben.

Von verschiedenen Seiten hagelt es Kritik

  • Kritik an der geplanten Neuregelung kommt u.a.  von der Linkspartei. Linken-Arbeitsmarktexpertin Sabine Zimmermann warf der Bundesagentur vor, damit eine staatliche Aufgabe an Supermärkte zu delegieren.  Die Bundesagentur müsse gewährleisten, dass über die Jobcenter und Arbeitsagenturen auch Bargeld ausgegeben werden könne. Zimmermann sieht zudem eine drohende Stigmatisierung.
  • Arbeitslosen-Verbände kritisieren den Vorstoß der Bundesagentur für Arbeit,  künftig Arbeitslosengeld im Supermarkt auszuzahlen. Harald Thomé vom Selbsthilfeverein „Tacheles“ sagte dem Evangelischen Pressedienst, er halte eine solche Auszahlung für diskriminierend und rechtswidrig. Die Gewährung der Sozialleistungen sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates.
  • Ein Vertreter vom Frankfurter Arbeitslosenzentrum „Falz“ vertritt gegenüber MDR AKTUELL die Auffassung, die Pläne der Bundesagentur für Arbeit widersprächen dem Sozialdatenschutz.
  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat weitere Bedenken. „Wir haben Sorgen, dass Menschen, um sich nicht als Hartz IV Bezieher outen zu müssen, jetzt von den kleinen Beträgen, die sie da abheben können, auch noch irgendwas einkaufen, damit sie nicht auffällig werden“, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider MDR AKTUELL.

Quelle: MDR AKTUELL; Die Welt; BA; epd

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