Gymnasium darf geistig behinderten Schüler ablehnen

„Hängt die Umsetzung inklusiver Beschulung von Einzelschicksalen ab?
Baden-Württemberg Kultusminister Andreas Stoch (SPD) meint „Nein“.

Auch wenn er der Ablehnung eines Jungen mit Down-Syndrom durch ein Gymnasium und eine Realschule zugestimmt hatte. Der elfjährige Junge soll „die bestmögliche pädagogische und sonderpädagogische Förderung“ erhalten. Grundlegende Bedingung für den Erfolg einer solchen Förderung ist für Stoch, dass der Schüler – in dem Fall Henri – an der Schule willkommen sei. Das sei bei der von den Eltern ausgewählten Schule jedoch nicht der Fall. Die Schulen hatten die Aufnahme des Jungen abgelehnt, da sie nicht über die nötigen Rahmenbedingungen für gemeinsamen Unterricht mit geistig Behinderten verfüge.

Der Fall hatte für bundesweit weites Interesse gesorgt, da Deutschland sich zur Umsetzung von Inklusion verpflichtet hatte. Im Internat gab es Petitionen, die von deutlich mehr Befürwortern als Gegnern des elterlichen Anliegens unterzeichnet wurden.

Als Alternative empfahl der Kultusminister den Eltern eine Werkrealschule sowie zwei Gemeinschaftsschulen in räumlicher Nähe der Wahlschule. Gleichzeitig ermahnte Stoch die ablehnenden Schulen: „Ich erwarte aber von ihnen, dass Sie sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen, um für diese Aufgabe, die ab 2015 Schulen aller Schularten betrifft, gut vorbereitet zu sein.“

Wie weit geht Inklusion?

Quelle: bildungsklick.de

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