Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf Änderungen am deutschen Nachzugsrecht für minderjährige Kinder. Es enthalte „verschiedene Vorschriften, die das Zusammenleben in der (nichtdeutschen) Familie erheblich erschweren und damit dem Kindeswohl entgegenstehen“, schreibt die Fraktion in einem entsprechenden Antrag. Probleme gebe es insbesondere „bei dem Nachzug von über 16-jährigen Kindern sowie bei Kindern von Personen mit einem humanitären Aufenthaltstitel und getrennt lebenden Elternteilen, die die Personensorge gemeinsam ausüben“.
Weiter heißt es in der Vorlage, in Deutschland werde der Nachzug von minderjährigen Kindern zu ihren hier lebenden Eltern ab dem Alter von 16 Jahren in der Regel davon abhängig gemacht, „dass das Kind die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich aufgrund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in Deutschland einfügen kann“. Mit dieser Regelung sei Deutschland innerhalb der Europäischen Union isoliert, schreiben die Abgeordneten.
Nach ihrem Willen soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um diese „Integrationsbedingungen für über 16-jährige Kinder beim Nachzug aufzuheben“. Ferner soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge unter anderem festlegen, dass DNS-Abstammungsgutachten in Verfahren zum Kindesnachzug „nur in sehr engen Grenzen als ultima ratio nach Ausschöpfung aller weniger belastenden Beweismittel durchgeführt werden“. “
Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN; Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente: Antrag_Gruene_Kindernachzugsrecht_am_Kindeswohl_ausrichten_1712395.pdf