Jugendgarantie: von Europa gewollt – in Deutschland noch fern ab der Realität

Der EU-Rat für Arbeit und Soziales hatte letzten Donnerstag (28.02.2013) Empfehlungen zur Einführung einer europaweiten Jugendgarantie beschlossen. Das Ziel des Rates, unter 25-jährigen Arbeitslosen innerhalb von vier Monaten einen Ausbildungs-, Praktikums- oder Arbeitsplatz anzubieten, ist unterstützenswert. Das finden auch Gewerkschaften und Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag.

Der DGB jedoch sieht bei der konkreten Ausgestaltung noch handlungsbedarf. Es muss klar geregelt sein, dass alle im Rahmen der Jugendgarantie vermittelten Maßnahmen nachhaltig Perspektiven für junge Menschen bis 29 sichern. Die Jugendgarantie darf kein Blendwerk sein, daher wehrt sich der DGB dagegen, Maßnahmen wie Praktika nach einem erfolgreichen Berufsabschluss mit einzubeziehen. Damit die Jugendgarantie ein Erfolg wird, mahnt der DGB eine entsprechende Wirtschaftspolitik an. Diese darf nicht von einseitigen Sparplänen gekennzeichnet sein. Vielmehr müsste sie auf ein langfristig angelegtes Konjunktur-, Investitions- und Aufbauprogramm ausgerichtet sein.

Der Grünenabgeordnete Kai Gehring mahnt auch, dass nicht der Dschungel des deutschen Übergangssektors Vorbild für Europa werde, sonder vielmehr eine Kooperation von Schule, Betrieb und Hochschulen.

Obwohl sich über 300.00 junge Menschen in Maßnahmen des Übergangssystems befinden und zeitgleich allerorts über Fachkräftemangel geklagt wird, hat die Bundesregierung es versäumt, ein Konzept vorzulegen, dass niemand ohne berufsqualifizierenden Abschluss bleibt.

Im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages wurde die Frage nach der Umsetzung einer solchen Jugendgarantie auch aufgegriffen. Zu der Frage „Wie die Pläne der Bundesregierung im Detail aussehen, um die Beschlüsse zur Jugendgarantie auf nationaler Ebene umzusetzen?“ unterrichtete das BMAS den Ausschuss: Grundsätzlich sei der Vorschlag zur Jugendgarantie aus Sicht der Bundesregierung zu begrüßen. Rechtliche Verpflichtungen für den Bundeshaushalt oder die Sozialversicherungen entstünden durch die Empfehlungen nicht. Die sich aus den Empfehlungen zur Jugendgarantie ergebenden politischen Verpflichtungen seien gering, da der Ansatz der Jugendgarantie bereits weitgehend der Praxis in Deutschland entspräche.

Die Frage, warum dann mehrere Hunderttausend junge Menschen ohne Ausbildung bleiben, ist damit nicht beantwortet. Diese Jugendlichen und über 1 Millionen ausbildungsloser junger Erwachsener partizipieren nicht an dieser Praxis. Für Sie ist die Garantie auf einen Ausbildungsplatz fern ab ihrer Lebensrealität. “

http://www.jugendsozialarbeit.de/558,1
http://www.jugendsozialarbeit.de/290,1

Quelle: BMAS; MdB Kai Gehring; DGB; Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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