Gesetzliche Änderungen für Azubis und Asylbewerber

Die Bundesregierung will mit drei Gesetzesänderungen Verbesserungen für Auszubildende und Asylbewerber erreichen: Das Ausbildungsgeld soll erhöht werden. Unterkunftskosten in der Berufsausbildungsbeihilfe sollen pauschaliert werden; die Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz sollen angehoben und neu strukturiert werden; Ausländer sollen einen leichteren Zugang zu einer Berufsausbildung bekommen. Viele Verbände und die Opposition hatten Kritik geäußert und weitreichendere Verbesserungen gefordert.

Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld anpassen

Mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes sollen die jüngsten Änderungen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nach- und mitvollzogen werden. Im Detail sieht der Entwurf unter anderem vor, die Unterkunftskosten in der Berufsausbildungsbeihilfe und im Ausbildungsgeld einheitlich zu pauschalieren. Außerdem soll die Bedarfsstruktur des Ausbildungsgeldes deutlich vereinfacht und an jene der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen werden. Die Höhe des Ausbildungsgeldes soll an die BAföG-Bedarfssätze angeglichen werden. Erhöhungen soll es auch im Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen geben, dies allerdings in mehreren Stufen ab August 2019.

Ausländern den Zugang zu einer Ausbildung oder BVB erleichtern

Den Zugang von Ausländern zur Förderung einer Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung nach dem SGB II und SGB III zu vereinfachen, sieht der Gesetzentwurf für ein Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz vor. Außerdem soll die Sprachförderung des Bundes für weitere Personengruppen geöffnet werden. Mit dem Gesetz sollen vor allem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete stärker unterstützt werden, die sich um Ausbildung und Arbeit bemühen.

Lebensunterhalt besser absichern

Mit Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) will die Bundesregierung den Lebensunterhalt von Asylbewerbern, Geduldeten und Menschen mit Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung absolvieren, besser absichern. Außerdem werden die Grundleistungen des AsylbLG neu berechnet und eine neue Bedarfsstufe für die Unterbringung in Sammelunterkünften eingeführt. Bisher werden nach Ablauf der Aufenthaltsdauer von 15 Monaten die Leistungssätze im AsylbLG so berechnet wie in der Sozialhilfe (SGB XII). Wer sich in einer Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert und auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, muss anstelle von Sozialhilfe eine Ausbildungsförderung (BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Diese steht allerdings vielen nicht offen – sie fallen in eine „Förderlücke“ und brechen oft ihre Ausbildung ab. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung diese Situation beenden.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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