Durchstieg von zwei- in dreijährige Ausbildungen gesetzlich festschreiben

Das Berufsbildungsgesetz soll zum Berufsbildungsqualitätsgesetz ausgebaut werden. Das fordert die Fraktion Die LINKE in einem Antrag. Das vorliegende Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) sehe eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Attraktivität der beruflichen Ausbildung erhöhen und fit für die Zukunft machen sollen. Diese Zielsetzung sei prinzipiell richtig. Allerdings bleibe der Gesetzentwurf deutlich hinter den notwendigen Regelungsnotwendigkeiten zurück, enthalte zudem noch Regelungslücken und werde voraussichtlich die großen Probleme und Herausforderungen am Ausbildungsmarkt und in der beruflichen Bildung nicht lösen. Eine „Bestenauslese“ führe dazu, dass viele Ausbildungsinteressierte schlechte Chancen auf einen vollqualifizierenden Berufsabschluss haben. So bleibe Schulabgängern mit maximal einem Hauptschulabschluss der Zugang zu dreijährigen und damit vollqualifizierenden Ausbildungsberufen größtenteils verwehrt. Ihnen stünden dann trotz Schulabschluss größtenteils nur Berufe mit niedrigen Qualifizierungsvoraussetzungen offen. Hierzu zählten vor allem die zweijährigen Ausbildungsberufe. Allerdings seien die Chancen auf dem Arbeitsmarkt nach einer kurzen Ausbildung deutlich geringer. Um das Risiko von prekärer Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit zu verringern, müsse der verbindliche Durchstieg von zwei- in dreijährige Ausbildungsberufe im BBiG festgeschrieben werden, schreiben die Abgeordneten.

Standards zur Qualitätsabsicherung ins Gesetz aufnehmen

Um die berufliche Ausbildung für junge Menschen attraktiver zu machen, müssen nach Ansicht der LINKEN Qualitätsparameter in den Blick genommen werden. Dort, wo schlechte Ausbildungsbedingungen vorzufinden seien, treffe man häufig auf Besetzungsprobleme und hohe Vertragsauflösungsquoten. Unverbindliche Appelle seien hierbei nicht ausreichend. Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) sollten klare und belastbare Standards zur Qualitätssicherung der Ausbildung festgeschrieben werden. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen würden sich aus Tarifvereinbarungen zurückziehen, um an der Ausbildungsvergütung sparen zu können. Daher bedürfe es im BBiG neben der Verankerung einer Mindestausbildungsvergütung einer Klarstellung, dass der Ausbildungsträger für alle Lernmittelkosten für alle Lernorte sowie die Fahrt- und Unterbringungskosten, die für die Ausbildung notwendig sind, aufkommen soll.

Recht auf Ausbildung und Mindestausbildungsvergütung absichern

Die Linke fordert zudem, dass im Zuge der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes eine Mindestausbildungsvergütung gesetzlich festgelegt werden muss, die einheitlich bei 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen aller Branchen des jeweiligen Ausbildungsjahres liegen soll. Zudem soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, um einen Rechtsanspruch auf Ausbildung grundgesetzlich zu verankern, sodass allen jungen Menschen ermöglicht wird, eine vollqualifizierende, mindestens dreijährige Ausbildung aufzunehmen.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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