Berufsbezogenes Sprachförderprogramm leistet Beitrag zur Fachkräftesicherung

Das BAMF und die BA kooperieren und sichern bundesweite Durchführung von berufsbezogenen Sprachkursen ab. Dr. Manfred Schmid, Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), und Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit (BA), unterzeichneten heute eine Verwaltungsvereinbarung zur Kooperation beider Institutionen bei der Durchführung der berufsbezogenen Sprachförderung in den Jahren 2014 bis 2020. Konkret geht es um die Neuauflage des so genannten ESF-BAMF-Programms, dass 2009 erstmals startete und sich inzwischen zu einem bundesweit standardsetzenden Sprachförderangebot entwickelt hat.

Mit der Durchführung des Programms zur berufssprachlichen Deutschförderung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Förderperiode 2014 – 2020 wie in den Jahren zuvor das BAMF beauftragt. Kernaufgabe der Jobcenter und Arbeitsagenturen ist die Auswahl potenzieller Teilnehmerinnen und -teilnehmer.

Die Kurse des ESF-BAMF-Programms, das von ausgewählten Bildungseinrichtungen flächendeckend in Deutschland zur Verfügung steht, umfassen 730 Unterrichtseinheiten. Die Kurse sehen neben dem berufsbezogenen Sprachunterricht auch einen Fachunterricht und ein Praktikum vor. Adressiert werden alle Menschen mit besonderem Sprachförderbedarf. In erster Linie nehmen SGB II- und SGB III-Leistungsbezieher an dem Programm teil. Die Kurse stehen aber auch Nichtleistungsempfängern, Beschäftigten und Asylbewerbern mit einem nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt offen. “

www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/broschuere-esf-bamf-programm.html

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Ähnliche Artikel

Skip to content