Förderanträge für deutsch-urkainische Jugendbegegnung stellen

Ziel des Förderprogramms „MEET UP! deutsch-ukrainische Jugendbegegnung“ ist es, die Beziehungen zur Ukraine zu intensivieren und das Engagement junger Menschen aus Deutschland und aus der Ukraine für demokratische Grundwerte und Völkerverständigung zu stärken. Darüber hinaus ermöglicht das Förderprogramm auch trilaterale Begegnungen mit jungen Menschen aus Russland. Förderanträge für 2019 können jetzt bei der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) gestellt werden.

Inhaltliche Ausrichtung der Begegnungen

Mit dem Programm Meet up! deutsch-ukrainische Jugendbegegnung fördert die Stiftung EVZ Begegnungen für junge Menschen zwischen 16 und 35 Jahren. Anträge auf Förderung sind spätestens bis zum 02.12.2018 einzureichen. Unterstützt werden Projekte, mit denen junge Menschen in ihrem Umfeld Veränderungen auf den Weg bringen wollen. Wie können junge Menschen dabei ihre gesellschaftliche Beteiligung vor Ort stärken? Wie gestalten sie wirksame Veränderungen in ihren Nachbarschaften und Gesellschaften?

Im Mittelpunkt der Begegnungen sollten das gemeinsame Arbeiten an einem Projekt in den Bereichen der historisch-politischen Bildung, der deutsch-ukrainischen Beziehungen, in der Menschenrechtsbildung, oder z.B. Umweltprojekte stehen. Dafür können auch mediale, musikalische oder andere kreative Formen wie etwa Theaterprojekte, Filme oder Websites, Apps sowie Vernetzungstreffen gewählt werden.

Was wird gfefördert?

Gefördert werden Personalkosten, Reisekosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten und Sachmittel für die Erarbeitung und Präsentation der Ergebnisse. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Anzahl der Teilnehmer aus Deutschland und der Ukraine (ggf. Russland) und an den geplanten Maßnahmen. Begegnungen von deutsch-ukrainischen Jugendgruppen können in Deutschland und/oder in der Ukraine stattfinden. Trinationale Begegnungen können in Deutschland und in der Ukraine und in Russland stattfinden. Eigen- bzw. Drittmittel sind erwünscht, aber keine Bedingung für eine Förderung.

Die Begegnungen sollen über einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen pro Begegnung durchgeführt werden (An- und Abreisetage zählen als halbe Tage).

Wer kann sich bewerben?

Antragsteller können natürliche oder juristische Personen sein. Zuwendungsempfänger können ausschließlich juristische Personen wie Bildungseinrichtungen, Schulen, Universitäten, Vereine und Verbände aus Deutschland und der Ukraine sein. Teilnehmen an den Begegnungen können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 35 Jahren aus Deutschland, aus der Ukraine und Russland. Eine gefördertes Projekt bedarf mindestens sechs und maximal 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Land.

In das Förderprogramm Meet up! deutsch-ukrainische Jugendbegegnungen fließen auch Mittel des Auswärtigen Amtes und der Robert Bosch Stiftung. Mehr Informationen zur Ausschreibung und die Antragsformulare finden Sie hier.

Quelle: Stiftung „erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

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