Ferienjobs für Jugendliche: Nicht jede Tätigkeit ist erlaubt

Die Sommerferien stehen vor der Tür – und für viele Schülerinnen und Schüler beginnt damit die Zeit der Ferienjobs. Sie helfen, das Taschengeld aufzubessern und gewähren frühzeitig Einblicke in die Arbeitswelt. Auf der Homepage der DGB-Jugend finden sich dazu wichtige Hinweise und nützliche Tipps, damit alles gut läuft und es keine Probleme gibt. Es gibt ein breites Spektrum an Ferienjobs in den unterschiedlichen Branchen und mit verschiedensten Aufgaben, aber Schüler dürfen nicht jede Tätigkeit ausüben. Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist geregelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen. So verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz Kindern bis einschließlich zum 14. Lebensjahr zu arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen: Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder über 13 Jahren bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Im landwirtschaftlichen Bereich sind drei Stunden täglich innerhalb dieses Zeitraums erlaubt. (…)

Für Jugendliche, also 15- bis 17-Jährige, gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen. Aber auch hier sind einige Regeln zu beachten: Wenn die Jugendlichen noch schulpflichtig sind, dann dürfen sie nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. Denn ganz klar gilt: Schulferien dienen in erster Linie der Erholung. Wichtig: Für Jugendliche ist schwere körperliche oder gefährliche Arbeit nicht erlaubt. Dazu zählen das Tragen von schweren Gegenständen, das Hantieren mit Chemikalien oder Akkordarbeit, also tempoabhängige Arbeiten. Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6 bis 20 Uhr. (…) Schüler sind während ihres Ferienjobs beim Unfallversicherungsträger des Arbeitgebers versichert. Der Unfallversicherungsschutz beginnt am ersten Arbeitstag und bezieht auch den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause mit ein.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, das Jugendarbeitsschutzgesetz einzuhalten. Werden die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten, ist es ratsam, sich zu wehren: Verstöße gegen die Arbeitsschutzgesetze für die Jugendlichen sind nicht einfach hinzunehmen. Betroffene sollten sich unbedingt an die örtliche Aufsichtsbehörde wenden. In der Regel sind das die Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz. Bei der Auswahl der Jobs empfiehlt die Jugendorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes, den Lohn im Blick zu behalten: Auch Ferienjobs sind Jobs, die fair entlohnt werden sollen. Für Ferienjobs ist es wichtig zu wissen, dass Beiträge zur Sozialversicherung nicht anfallen. Wenn der Lohn allerdings über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag (knapp 900 Euro brutto) pro Monat liegt, werden Steuern fällig. (…)“

Weiterführende Informationen erhalten Sie über folgende Links: ## Infos rund um Ferien- und Schülerjobs: jugend.dgb.de/schule/schule-und-arbeit/dein-job ## Infos zum Jugendarbeitsschutzgesetz: jugend.dgb.de/ausbildung/dein-recht/arbeitsschutz

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

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