Erhöhung des anrechnungsfreien Betrages bei Jugend- und Bundesfreiwilligendienst geplant

Der Gesetzgeber plant im Rahmen des sog. Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz auch Änderungen für das SGB II/SGB XII zum 1.1.2013. So sollen die anrechnungsfreien Beträge aus Übungsleitertätigkeit und Aufwandsentschädigung, aber auch die Einkünfte aus Jugend- und Bundesfreiwilligendienst, von 175 auf 200 EUR erhöht werden.
Den Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 06.11.2012 gibt das Anliegen unter Artikel 9 + 10 und in der dazugehörigen Begründung wieder. “

dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711316.pdf

Quelle: Harald Thomé

Ähnliche Artikel

Das Bild zeigt einen dunkelbraunen Richterhammer, der vor einem geöffneten Buch zu sehen ist. Das Buch ist in seinem Querschnitt abgebildet. Der Hintergrund ist dunkelblau.

Kritik an geplanter Reform des SGB II

Der Bundestag berät in den ersten Wochen des Jahres 2026 den Umbau des Bürgergeldes in eine Grundsicherung. Die Bedingungen für Beziehende staatlicher Leistungen sollen verschärft

Zum Inhalt springen