Am 15. Januar 2016 nannte die Bundesagentur für Arbeit die von den Trägern gemeldeten Eintritte von Flüchtlingen aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea in beitragsfinanzierte Sprachkurse nach dem § 421 SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch). Der § 421 SGB III ermöglichte in der am 24. Oktober 2015 in Kraft getretenen Fassung Eintritte in bis zu acht Wochen dauernde Sprachkurse. Die Eintritte mussten bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Gemeldet wurden bis zum 15. Januar 2016 insgesamt 222.282 Eintritte.
Die Verteilung der 222.282 Eintritte, darunter 161.985 (72,9 Prozent) aus Syrien, zeigt: Der Anteil der Länder Saarland, Bremen, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern liegt sehr deutlich (zwischen 124,7 und 41,2 Prozent) über dem Anteil dieser fünf Länder an den Asylsuchenden gemäß Königsteiner Schlüssel. (Spalte 19) In den Ländern Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz liegt der Anteil an den 222.282 Eintritten dagegen deutlich (zwischen 30,2 und 13,0 Prozent) unter dem Anteil dieser vier Länder an den Asylsuchenden gemäß Königsteiner Schlüssel.
Der Anteil der sechs ostdeutschen Länder an den 222.282 Eintritten beträgt 27,92 Prozent, bei einem Anteil an den Asylsuchenden gemäß Königsteiner Schlüssel von 20,87 Prozent. (Spalten 16 und 17) Der Anteil an den Eintritten lag damit um 7,05 Prozentpunkte bzw. 33,8 Prozent über dem Anteil an den Asylsuchenden gemäß Königsteiner Schlüssel.
Eine mögliche Erklärung für die deutliche Abweichung der Verteilung der Eintritte in die beitragsfinanzierten Sprachkurs gemäß § 421 SGB III könnte eine deutliche Abweichung der Bundeslandverteilung der Flüchtlinge aus den vier Herkunftsländern Syrien, Iran, Irak und Eritrea vom Königsteiner Schlüssel sein. Der extrem geringe Frauen-Anteil (19,2 Prozent) dürfte im Wesentlichen, aber vermutlich nicht nur, durch den besonders geringen Anteil von Frauen an den erwachsenen Flüchtlingen erklärt sein.“
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Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)