Eingliederungsvereinbarung mittels Serienbrief

Das Jobcenter Kreis Osterholz wollte seine Klienten eine Anhörung vor Unterzeichnung der Eingliederungsvereinbarung „ersparen“. Das Jobcenter verschickte pauschale Serienbriefe, die unterzeichnet werden sollten. Bei Verstößen gegen die Serien-Eingliederungsvereinbarungen sollten die Fallmanager Sanktionen verhängen. Das wollte eine Fallmanagerin nicht mitmachen und verklagte ihren Arbeitgeber. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass sie Menschen „bewusst in existenzielle Nöte gebracht hätte“. Sie könne doch nicht angewiesen werden, gegen Menschenwürde zu verstoßen. Das sah der Anwalt des Jobcenters und das Gericht anders. Die Fallmanagerin unterlag vor Gericht. Die Klage wurde abgewiesen. „Bei den Serienbriefen habe es sich nur um einen inzwischen beendeten Modellversuch gehandelt, und über die Vergangenheit wollte das Gericht nicht mehr urteilen.“, schreibt die neue Osnabrücker Zeitung. Die Klägerin überlegt sich, Rechtsmittel einzulegen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband unterstützt die Frau mit einer juristischen Stellungnahmen.“

Link: http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/718354/fallmanagerin-klagt-gegen-jobcenter

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung; Harald Thomé

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