Die neue Flexibilität der Assistierten Ausbildung

Der Gesetzgeber hat die Assistierte Ausbildung (AsA) neu geregelt. Um die Komplexität der Instrumente für junge Menschen zu reduzieren und Doppelstrukturen zu vermeiden, wurden die Assistierte Ausbildung nach § 130 (alt) SGB III mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) nach § 75 (alt) SGB III zu einem einheitlichen Instrument AsA flex zusammengeführt. Die rechtliche Grundlage sind jetzt die §§ 74- 75a SGB III. Die Unterstützung ist sowohl während einer betrieblichen Berufsausbildung als auch während einer Einstiegsqualifizierung (EQ) möglich. Die Zielgruppe wurde ausgeweitet und das Förderinstrument flexibilisiert. Eine Teilnahme ist auch digital möglich. Neu ist die Finanzierung über Stundenkontingente und das auch Aktivitäten der nachgehenden Betreuung vergütet werden. Die Abrechnung über Stundenkontingente sehen die Bundesverbände der Jugendsozialarbeit kritisch und haben sich in einem Brief (der den „Jugendsozialarbeit News“ vorliegt) an das Bundesarbeitsministerium und an die Spitze der Bundesagentur für Arbeit gewandt. Wie AsA flex umgesetzt werden soll, regelt eine entsprechende Weisung der Bundesagentur für Arbeit. Mittlerweile wurde die Ausschreibung gestartet. Grundlage für Angebote ist die Leistungsbeschreibung. Die Bundesverbände der Jugendsozialarbeit wollen nach Zuschlagserteilung die Umsetzungsphase kritisch begleiten, um mit konkreten Erfahrungen dafür zu werben, die Abrechnung über Stundenkontingente anzupassen.

Quelle: BA; Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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