Die Jugendphase endet nicht mit 18 Jahren!

Der BVkE und die BAG KJS befürworten die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und fordern Hilfen aus einer Hand auch für junge Volljährige. Ihre Forderungen bündeln die beiden Verbände in einem Positionspapier. Sie appellieren, bei der anstehenden Reform des SGB VIII die Rechte und die Beteiligung junger Menschen durch unabhängige Ombudsstellen zu stärken. Der subjektive Rechtsanspruch nach § 41 SGB VIII müsse bis zum 27. Lebensjahr gelten und die Begleitung der Care Leaver nach dem Ende der stationären Hilfen sicherzustellen. Die Kostenheranziehung nach § 94 SGB VIII für die Leistungen der (stationären) Kinder- und Jugendhilfe soll zukünftig entfallen. Zudem ist die verlässliche Übergangsbegleitung und Beratung für junge Erwachsene durch die Jugendsozialarbeit zu erbringen. Die Infrastruktur der schulischen und arbeitsweltbezogenen Integrationsangebote der Jugendsozialarbeit und insbesondere die Angebote des Jugendwohnens nach § 13 Abs. 3 SGB VIII seien im Rahmen einer umfassenden Jugendhilfeplanung abzusichern und barrierefrei auszubauen.

Quelle: BAG KJS

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