Das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen ist als Teil der Jugendsozialarbeit nach § 13 (3) SGB VIII eine Aufgabe der der Kinder- und Jugendhilfe. Es richtet sich an junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren in schulischer oder beruflicher Ausbildung. Grundsätzlich gilt, dass alle Bewohner*innen durch das sozialpädagogische Angebot der Einrichtungen des Jugendwohnens in ihrer Ausbildung, Persönlichkeitsentwicklung und Verselbständigung unterstützt und begleitet werden. Unter dem Dach des Jugendwohnens finden junge Menschen unabhängig von Herkunft, Religion und sozialem Status ein Zuhause. Häufig haben die jungen Menschen Bezug zu unterschiedlichen Rechtskreisen, woraus sich eine heterogene Finanzierungsstruktur des Jugendwohnens ergibt. Das ermöglicht einerseits eine Vielfalt unterschiedlicher Angebote und Zielgruppen und stärkt so die hohe sozialintegrative Funktion des Jugendwohnens. Andererseits wurde in den zurückliegenden Wochen der pandemiebedingten Schließung bzw. Angebotsreduzierung ebenso deutlich, dass bedingt durch die heterogene Finanzierungsstruktur die politische Verantwortlichkeit zwischen den Zuwendungsgebern ungeklärt bleibt.
Für die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. und den Verband der Kolpinghäuser (VKH) e. V. ist es zentrales Anliegen, das Jugendwohnen als Teil der Jugendsozialarbeit zu stärken und weiterzuentwickeln. In einem Zwischenruf zur SGB VIII-Reform fordern die Verbände, das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen als inklusives Angebot zu stärken, auszubauen und explizit im SGB VIII zu verankern.
Quelle: BAG KJS