Corona-Krise: Unterstützung für soziale Einrichtungen

Soziale Dienstleister – auch in der Arbeitsmarktpolitik – können Zuschüsse beantragen, wenn Sie aufgrund der Corona-Krise in ihrer Existenz gefährdet sind. Die rechtlichen Voraussetzungen hat der Gesetzgeber dafür geschaffen. Jedoch wird von den sozialen Dienstleistern und Einrichtungen, die sich in wirtschaftlichen Notlagen befinden erwartet, dass sie sich aktiv in die Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise einbringen. Die Beschäftigten, die sonst diese wichtige Arbeit leisten, sollen jetzt in der Krise mithelfen. Die Beantragung von Zuschussleistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist damit verbunden zu erklären, in welcher Art und in welchem Umfang Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können. Alle Fragen rund um Zuschüsse über das SodEG beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem FAQ-Katalog. Zahlreiche Träger bieten an, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen telefonisch oder digital fortzuführen. Damit soll auch eine Weitervergütung durch die Arbeitsagentur abgerichtet werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu bereits viele Schreiben von Trägern erhalten.

Um dies in ein geregeltes Verfahren zu überführen und die Weitervergütung sicherzustellen, folgen detaillierte Verfahrenshinweise und Anforderungen an die Art des Nachweises Anfang April in einer FAQ unter arbeitsagentur.de. Diese werden fortlaufend aktualisiert.

Quelle: BA; BMAS; Deutscher Caritasverband

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