Ziel eines inklusiv ausgerichteten Arbeitsmarkts ist, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Die Bundesregierung möchte diesen Arbeitsmarkt stärker fördern und hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Zum einen sollen mehr Menschen mit Behinderungen im regulären Arbeitsmarkt Fuß fassen, zum anderen sollen mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in regulären Arbeitsverhältnissen gehalten werden. Menschen mit Schwerbehinderung sollen zielgenauere Unterstützung erfahren.
Mittel aus der Ausgleichsabgabe konsequent für die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen
Unter anderem soll die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber*innen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, erhöht werden. Nach wie vor sind für kleinere Betriebe Sonderregelungen vorgesehen.
Weitere Pläne der Bundesregierung für einen inklusiven Arbeitsmarkt:
- Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe soll sich auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentrieren.
- Für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes soll eine Genehmigungsfiktion eingeführt werden.
- Die Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit soll aufgehoben werden.
- Der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung soll neu ausgerichtet werden.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages