August 2009: „Sanktionen nach § 31 SGB II sind dreimonatige Kürzungen des Regelsatzes bis hin zur Streichung der gesamten Grundsicherung. Die Kürzungen betragen z.B. 10 % des Regelsatzes beim ersten Meldeversäumnis, bei der ersten sonstigen Pflichtverletzung 30 %, bei unter 25jährigen 100 % des Regelsatzes. Spätestens nach der dritten sonstigen Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres wird das gesamte ALG II für drei Monate gestrichen, auch die Wohnkosten und die Beiträge zur Krankenversicherung.
2008 wurden bundesweit 789.000 Sanktionen verhängt. Die Sanktionsquote stieg bei arbeitslosen ALG-II-Beziehenden von 2,4% im Okt. 2006 auf 4,0 % im Dez. 2008, bei unter 25jährigen sogar von 7,2% auf 10,4%. …“

Kommentar: Demokratiebildung und Anti-Rassismus zusammenzudenken
Rassismus in Deutschland ist in den letzten Jahren in der Politischen Bildung und in der Sozialen Arbeit zu einem zentralen Thema geworden. Er hat auch im gesamtgesellschaftlichen Diskurs an Sichtbarkeit