Verbesserungen in der Förderung arbeitsloser Jugendlicher durch Bundesrechnungshof-Bericht?

Der Bundesrechnungshof prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Das Prüfungsergebnis wird jährlich für den Bundestag und Bundesrat in Bemerkungen zusammengefasst. In den Bemerkungen teilt der Bundesrechnungshof u.a. mit, in welchen bedeutsamen Fällen die geprüften Stellen Vorschriften und Grundsätze der Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht beachtet haben und welche Maßnahmen er für die Zukunft empfiehlt. In seinen Bemerkungen 2010 bemängelte der Bundesrechnungshof (BRH) die Betreuung arbeitsloser Jugendlicher durch die Arbeitsagenturen. In seinen Bemerkungen 2011 greift der BRH dieses Thema erneut auf. Die Bundesagentur für Arbeit habe auf die Kritik reagiert, die Wartezeiten auf ein Erstgespräch verkürzt und die Qualität der Vermittlungsbemühungen verbessert.

Auszüge aus den Bemerkungen des BRH 2011:
“ … Bundesagentur für Arbeit sucht intensiver nach Stellen für Jugendliche unter 25 Jahren
Die Bundesagentur für Arbeit lässt ihre örtlichen Agenturen auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes regelmäßiger und systematischer nach Stellen für Jugendliche unter 25 Jahren suchen. Die Agenturen sollen Wartezeiten auf ein erstes Beratungsgespräch verkürzen und die Ergebnisse ihrer Vermittlungsvorschläge zur Qualitätssicherung auswerten. Die Führungskräfte der Agenturen für Arbeit und die Regionaldirektionen sollen darauf achten, dass diese Vorgaben eingehalten und Jugendliche schneller als bisher in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Der Bundesrechnungshof prüfte Ende 2009 bis Anfang 2010 mit Unterstützung des Prüfungsamtes des Bundes Hannover die Vermittlung von Jugendlichen unter 25 Jahren. Dabei untersuchte er, wie lange die Jugendlichen auf ein Erstgespräch warten mussten. Darüber hinaus prüfte er, ob, in welcher Anzahl und in welchem zeitlichen Abstand die Agenturen den Jugendlichen Vermittlungsvorschläge ausgehändigt hatten und ob sie deren Ergebnisse auswerteten.

Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die Jugendlichen durchschnittlich 24 Kalendertage auf ihr Erstgespräch warten mussten. Ein Viertel musste länger als 30 Tage darauf warten. Weiterhin stellte er fest, dass die Agenturen jedem fünften Jugendlichen keinen Vermittlungsvorschlag unterbreitet hatten, obwohl diese durchschnittlich bereits rund vier Monate arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet waren. Knapp drei Viertel dieser Jugendlichen hatten eine abgeschlossene Berufsausbildung und bezogen Arbeitslosengeld oder hatten diese Leistung beantragt. Mehr als ein Drittel der Jugendlichen mussten länger als 30 Tage, durchschnittlich 104 Tage, auf ihren ersten Vermittlungsvorschlag warten. Stellensuchläufe, die der Bundesrechnungshof während seiner Prüfung durchführte, zeigten ein nicht unerhebliches Potenzial an geeigneten Stellenangeboten für Jugendliche. Dieses hatten die Agenturen nicht genutzt. Das Ergebnis ihrer Vermittlungsvorschläge hatten die Agenturen in über der Hälfte der Fälle nicht oder nur teilweise ausgewertet.

Je früher die Agenturen Arbeitsuchende in die Vermittlung einbeziehen, desto eher können sie Vermittlungsvorschläge unterbreiten und Förderinstrumente anbieten. Einen frühen Start des Vermittlungsprozesses hält der Bundesrechnungshof insbesondere bei Jugendlichen für wichtig. Die Agenturen sollten möglichst verhindern, dass sich bei jugendlichen Arbeitsuchenden bereits zu Beginn des Berufslebens Arbeitslosigkeit verfestigt. …

Als problematisch erachtet der Bundesrechnungshof die Fälle, in denen Jugendliche länger als 30 Tage auf ein Erstgespräch warten mussten. Darüber hinaus kommen die Agenturen ihrem Vermittlungsauftrag nur unzureichend nach, wenn sie nicht regelmäßig nach Stellenangeboten
suchen und Jugendliche deshalb keinen Vermittlungsvorschlag erhalten oder mehrere Wochen darauf warten müssen. …

Deshalb hat der Bundesrechnungshof der Bundesagentur empfohlen, ihre Vermittlungsbemühungen für die Gruppe der Jugendlichen unter 25 Jahren zu verstärken. Hierzu sollten die Vermittlungsfachkräfte das Erstgespräch innerhalb der empfohlenen Wartezeit führen, Stellenangebote regelmäßig sichten und wenn möglich Vermittlungsvorschläge unterbreiten. Die Führungskräfte der Agenturen sollten gewährleisten, dass die Ergebnisse von Vermittlungsvorschlägen ausgewertet werden und bedeutsame Rückmeldungen von Arbeitgebern mit den Arbeitsuchenden besprochen werden. …

Die Bundesagentur hat die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes
aufgegriffen. Auch sie sieht bei der Vermittlung von Jugendlichen unter 25 Jahren noch Verbesserungspotenzial. … Daher hat sie die Agenturen nochmals aufgefordert, Jugendlichen ein Erstgespräch möglichst innerhalb von 14 Kalendertagen anzubieten. Zudem müssen die Agenturen bereits im Erstgespräch prüfen, ob geeignete Stellenangebote vorliegen. Durch Wiedervorlagen haben die Vermittlungsfachkräfte in den Agenturen sicherzustellen, dass sie regelmäßig Stellensuchläufe durchführen. Die Führungskräfte in den Agenturen müssen bei ihrer Fachaufsicht überprüfen, ob diese Vorgaben umgesetzt werden. Darüber hinaus werden die Regionaldirektionen in die Qualitätssicherung der Agenturen eingebunden. Qualitätsdefizite werden auf Tagungen und Dienstbesprechungen zwischen Regionaldirektionen und Agenturen erörtert. Schließlich hat die Bundesagentur ihre Arbeitshilfe „Fachliche Führung“ überarbeitet. Sie gibt den Führungskräften der Agenturen jetzt Hinweise, nach welchen Kriterien sie Kundenprofile überprüfen und für einen regelmäßigen Kontakt mit den Arbeitsuchenden sorgen sollen.

Der Bundesrechnungshof sieht in den ergriffenen Maßnahmen einen wichtigen Schritt, um die Vermittlung von Jugendlichen unter 25 Jahren zu verbessern. Insbesondere durch die jetzt vorgeschriebenen Wiedervorlagen sind die Vermittlungsfachkräfte in den Agenturen gehalten, regelmäßig Stellensuchläufe für die Jugendlichen durchzuführen. Dies, die verstärkte Fachaufsicht und die Einbindung der Regionaldirektionen in die Qualitätssicherung lassen erwarten, dass freie Stellen schneller besetzt werden. … Der Bundesrechnungshof wird sich von der Umsetzung und der Wirksamkeit der zugesagten Maßnahmen überzeugen. … “

http://bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/Bemerkungen-2011.pdf

Quelle: Bundesrechnungshof

Dokumente: Bemerkungen_20111.pdf

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