Keine Vorurteile gegenüber Hartz-IV-Empfängern

Auszüge aus den Ergebnissen einer Befragung von Unternehmen zu Erfahrung mit Hartz-IV-Empfängern im Auftrag der BA:
Urteil über ehemalige Hartz IV-Empfänger
Arbeitgeber, die im eigenen Betrieb Erfahrungen mit Hartz IV-Empfängern gemacht haben, fällen ein überwiegend positives Urteil über diese Beschäftigtengruppe. Zwei Drittel der Arbeitgeber aus den Branchen Pflege, Handwerk und Gastronomie äußern sich zufrieden mit den ehemaligen Hartz IV-Empfängern; jeder vierte Arbeitgeber ist sogar „sehr zufrieden“.
Insbesondere die Arbeitgeber aus dem Bereich Pflege zeigen sich überdurchschnittlich zufrieden. 72 Prozent von ihnen geben ein positives Gesamturteil über die bei ihnen beschäftigten ehemaligen Hartz IV-Empfänger ab.

Im Bereich der Handwerksbetriebe fällt das Urteil negativer aus: 35 Prozent ziehen eine überwiegend negative Bilanz. Damit urteilt die Branche am negativsten, die ohnehin am wenigsten ehemaligen Leistungsbezieher beschäftigt. Ob das eine das andere bedingt, lässt sich durch die Datenlage nicht abschließend beantworten. Allerdings bieten Pflegeeinrichtungen oder Gastronomiebetriebe aufgrund ihrer Größe und damit Beschäftigungszahl auch mehr Möglichkeiten. Handwerksbetriebe sind meist sehr viel kleiner und haben einen geringeren Bedarf an Arbeitskräften.

Pünktlich, teamfähig, flexibel und zuverlässig

Im Urteil der Arbeitgeber sind Hartz IV-Empfänger mehrheitlich pünktlich, teamfähig, flexibel, zuverlässig, motiviert und auch qualifiziert.
81 Prozent der Arbeitgeber sind mit der Pünktlichkeit der ehemaligen Hartz IV-Empfänger zufrieden, 76 Prozent mit deren Teamfähigkeit. Mit der Flexibilität sind 69 Prozent der Arbeitgeber (sehr) zufrieden, mit ihrer Zuverlässigkeit 68 Prozent und mit der Motivation 64 Prozent.
Lediglich die Qualifikation wird von den Arbeitgebern ein wenig zurückhaltender beurteilt. Mit 53 Prozent äußert sich aber auch hier mehr als jeder Zweite zufrieden oder sehr zufrieden.
Vor allem in der Pflegebranche fällt das Urteil positiv aus. In allen Einzelurteilen äußern sich Arbeitgeber der Plfegeberufe tendenziell positiver. Insbesondere hinsichtlich der Kompetenzen, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Motivation.

Unterschiede zwischen Mitarbeitern

Die Mehrheit von 55 Prozent aller Arbeitgeber erkennt keine nennenswerten Unterschiede zwischen der Arbeit, die ehemalige Hartz IV-Empfänger leisten, und der Leistung, die von den anderen Mitarbeitern erbracht wird.
Zwar halten 31 Prozent der Arbeitgeber die Arbeit der Hartz IV-Empfänger für schlechter und lediglich 1 Prozent hält sie für besser als die der anderen Arbeitnehmer. Dass Arbeitgeber die Arbeit der ehemaligen Hartz IV-Empfänger mehrheitlich positiver bewerten, konnte jedoch auch kaum erwartet werden.

Drei Viertel aller Arbeitgeber würden aufgrund ihrer Erfahrungen auch zukünftig wieder einen Hartz IV-Empfänger einstellen. Lediglich 14 Prozent würden dies vermutlich nicht mehr tun.
Mit 85 Prozent stehen insbesondere Arbeitgeber aus dem Pflegebereich einer weiteren Beschäftigung von Hartz IV-Empfängern sehr aufgeschlossen gegenüber.
Die Entscheidung ehemalige Leistungsbezieher zu beschäftigen, dürfte von der Frage, welche Tätigkeiten diese ausüben (können), beeinflusst werden. Die Hälfte aller eingestellten ehemaligen Hartz-IV-Empfänger erledigt vorwiegend Hilfsarbeiten, 28 Prozent auch qualifizierte Tätigkeiten. Hinsichtlich der Branchen gibt es Unterschiede in der Art der Tätigkeit. In der Pflegebranche sind die ehemaligen Hartz-IV-Empfänger überdurchschnittlich mit Hilfsarbeiten betraut. Im Handwerk überwiegend mit qualifizierten Tätigkeiten.“

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Dokumente: Factsheet_Arbeitgeberstudie.pdf

Ähnliche Artikel

Skip to content