Zur Übertragung der Durchführung der Ausbildungsvermittlung von Hartz IV Empfängern an die BA
„Ausbildungsberatung und –vermittlung sollen neben den Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung künftig einheitlich durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erbracht und finanziert werden, womit die Jugendlichen künftig dauerhaft einen Ansprechpartner haben sollen. Die jährlichen Mehraufwendungen für die BA werden bis 2021 mit etwa 220 Millionen € angenommen. Demgegenüber ist mit der Reduktion von Schnittstellen durch Ausbildungsberatung, -vermittlung und -förderung aus einer Hand auch eine Effizienzsteigerung zu erwarten. Ferner können Jugendliche aus „arbeitsmarktfernen“ Familien von der Arbeitsagentur mit einem einheitlichen Ansprechpartner eine bessere Förderung erhalten, als dies im Bereich der Jobcenter gewöhnlich möglich ist. Dies erleichtert den Jugendlichen den Weg zu einer Berufsausbildung, nach deren erfolgreichem Abschluss nicht nur das mittlere Lebenseinkommen um rund 330.000 Euro über dem durchschnittlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung erzielbaren Lebenseinkommen liegt, sondern generell auch das durchschnittliche Risiko sinkt, arbeitslos und somit zu einem Leistungsempfänger zu werden. Dies alles begründet schlüssig die umfassende Betreuung von Jugendlichen generell durch die Arbeitslosenversicherung.
Bedeutung einer Ausbildungsgarantie
In gleicher Weise steht für die Bildungsgewerkschaft fest, dass eine gute Ausbildung, Arbeit und ein auskömmliches Einkommen Grundvoraussetzungen für die individuelle Entwicklung, für die eigenständige Existenzsicherung und die gesellschaftliche Teilhabe eines jeden Menschen sind. Daher sollen alle jungen Menschen nach Beendigung ihrer Schulzeit ein Recht auf einen Ausbildungsplatz mit einem anerkannten Berufsbildungsabschluss haben. Der Rechtsanspruch auf Bildung soll sich nicht nur auf den Besuch einer allgemeinbildenden Schule und neuerdings auch einer Kindertageseinrichtung beschränken, sondern auch für die berufliche Erstausbildung gelten.
Die neuerdings wieder steigende Zahl von jungen Menschen im Übergangsbereich und die mangelnde Perspektive auf einen Ausbildungsplatz sind ein zentrales gesellschaftliches Problem. Eine „abgehängte Generation“, die keinen Einstieg in den Arbeitsmarkt findet, ist schon aus sozialen Gründen nicht hinnehmbar. Zugleich trägt eine fehlende berufliche Qualifizierung zum Fachkräftemangel bei und hemmt damit die wirtschaftliche Entwicklung.
##Nur noch 20,3 % der Betriebe bilden in Deutschland überhaupt noch aus.( Datenreport Berufsbildungsbericht 2016)
##Etwa 1.93 Millionen junge Menschen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren sind ohne einen Berufsabschluss. (Berufsbildungsbericht 2016)
##Etwa 73 % der Jugendlichen mit Migrationshintergrund (ausländische Jugendliche) bekamen im Jahr 2015 keinen betrieblichen Ausbildungsplatz. (Datenreport Berufsbildungsbericht 2016)
Ansgar Klinger ist Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der GEW. Er leitet den Organisationsbereich Berufliche Bildung und Weiterbildung.
Quelle: Ansgar Klinger GEW