Die Rahmengesetzgebung des Bundes (§ 8 SGB VIII) sieht eine aktive Beteiligung junger Menschen an sie betreffenden Entscheidungen und Verfahren sowie vor allem auch die Befähigung zur Selbstbestimmung und zur Übernahme sozialer Mitverantwortung vor. Gerade die aktive Beteiligung benachteiligter Jugendlicher in der Jugendsozialarbeit ist jedoch voraussetzungsreich, nicht zuletzt wegen schwieriger Rahmenbedingungen oft kurzfristiger unterfinanzierter Maßnahmeformen. Die Partizipationsintensität muss in der Praxis bisher als eher gering eingeschätzt werden. Der Bundesverband der AWO hat den Experten Prof. W. Stange, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik an der Leuphana Universität Lüneburg, beauftragt, im Rahmen einer Expertise Anforderungen an Partizipationskonzepte zu beschreiben und erste Ansätze für deren Umsetzung in Maßnahmen der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe zu eruieren.
Mit Forschung und Praxis zum geeigneten Beteiligungsmodell
Über die Definition von Partizipation, die Einbeziehung bisheriger Ergebnisse empirischer Forschung zur Kinder- und Jugendbeteiligung und entsprechender Standards konzeptioneller pädagogischer Ansätze wird die Entwicklung eines Beteiligungsmodells für die Umsetzung von Partizipationsformaten in der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe beschrieben. Die Expertise „Partizipation von Jugendlichen – Eine Herausforderung für die Angebote der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe“ ist erschienen in der Schriftenreihe Theorie und Praxis 2013.
Quelle: AWO Bundesverband