Autor: Silke Starke-Uekermann

Härtere Strafen, Erziehungscamps, Abschiebung ausländischer Straftäter – Wahlkampfthemen von besonderer Brisanz

Über die Verschärfung des Jugendstrafrechts wird derzeit allerorts in den Medien und in der Öffentlichkeit diskutiert, seitdem zwei Jugendliche mit Migrationshintergrund einen Rentner in der Münchener U-Bahn überfallen und lebensgefährlich verletzt haben. CDU/CSU Politikerinnen und Politiker, insbesondere der hessische Ministerpräsident Koch, fordern ein härters Durchgreifen, drohen mit Abschiebung und plädieren für die Einführung von Erziehungscamps. Kriminologen, Fachkräfte der sozialen Arbeit und Seelsorger sprechen sich nachhaltig gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts aus.

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‚Aufstieg durch Bildung‘ – Bundesbildungsministerim Annette Schavan legt Qualifizierungsinitiatve vor

‚Aufstieg durch Bildung‘ Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung: Die Bundesregierung hat vergangenen Mittwoch eine umfassende Qualifizierungsinitative beschlossen. Damit soll dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Auch sollen 100.000 zusätzliche Lehrstellen für sogenannte Altbewerber gefördert werden. Das sind Jugendliche, die sich seit längerem vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemühen. Vorgesehen sind bis zum Jahr 2010 Prämien für ausbildenden Betriebe zwischen 4.000 und 6.000 Euro, abhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung. ‚Als besonders förderungswürdig gelten Altberwerber, die maximal über einen Realschulabschluss verfügen oder bereits seit mehr als zwei Jahren vergeblich auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind oder individuell benachteiligt sind‘, heißt es in der Vorlage. Bundesbildungsministerin Schavan sieht in der Qualifizierungsinitiative einen Beitrag im Kampf gegen Jugendgewalt: ‚Aggression und Gewaltbereitschaft lässt sich am besten verhindern durch gute Bildung, Ausbildung, Erziehung, Orientierung. Und deshalb stecken in der Initiative viele wichtige Impulse, die auch da helfen können‘. Arbeitgeber sowie Gewerkschaften äußerten sich sekptisch und fürchten bei der geplanten Altbewerberförderung Fehlanreize und Mitnahmeeffekte.

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Betriebliche Trainingsmaßnahmen bauen Brücken in den Job

Trainingsmaßnahmen im SGB II: Betriebliche Trainingsmaßnahmen erhöhen die Beschäftigungswahrscheinlichkeit um 15 Prozentpunkte, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Nichtbetriebliche Trainingsmaßnahmen, zum Beispiel durch Bildungsträger, steigern die Chancen für einen neuen Job dagegen nur um etwa drei Prozentpunkte. „Die Integrationswirkungen bei betrieblichen Trainingsmaßnahmen treten sehr rasch auf und sind bei weitem stärker als bei den nichtbetrieblichen“, fassen die IAB-Arbeitsmarktforscher Eva Jozwiak und Joachim Wolff ihre Ergebnisse zusammen. Junge Erwachsene unter 25 werden in besonderem Maße durch betriebliche und nichtbetriebliche Trainingsmaßnahmen gefördert. Sie sind mit einem Anteil von elf Prozent unter den Arbeitslosengeld-II-Empfängern vertreten, stellen aber 30 Prozent der Maßnahmeteilnehmer. Gerade für diese Gruppe fallen die Beschäftigungswirkung der Trainingsmaßnahmen jedoch am niedrigsten aus.

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Modellversuch Bürgerarbeit: Zwischen Workfare und Sozialem Arbeitsmarkt

IAB-Forschungbericht veröffentlicht: Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um das Thema „mehr Beschäftigung für wettbewerbsschwächere Arbeitnehmer und Arbeitslose“ untersucht der Forschungsbericht die aktivierenden Wirkungen der ersten drei Stufen des Modellversuchs „Bürgerarbeit“. Dieser Modellversuch wurde von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) Sachsen-Anhalt-Thüringen gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt entwickelt und zuerst in der Kurstadt Bad Schmiedeberg umgesetzt. Das Konzept der Bürgerarbeit hat sowohl Elemente von „Workfare“ als auch eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ und sieht ein vierstufiges Vorgehen vor. Die Analysen zeigen, dass die Betreuung der Arbeitslosen in Bad Schmiedeberg während des Modellversuchs durchaus intensiviert worden ist. Dies schlug sich etwa auch in verstärkten Eigenbemühungen der Arbeitslosen nieder. Dies führte aber nicht in großem Umfang zu zählbaren Arbeitsmarkterfolgen: Die Abgänge aus Arbeitslosigkeit gingen weit überwiegend in öffentlich geförderte Beschäftigung, während die Abgangsraten in Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt und in Nichterwerbstätigkeit kaum positiv beeinflusst wurden. Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass die mangelnde Aktivierung der Arbeitslosen nicht der Hauptgrund für die lang andauernde Arbeitslosigkeit ist.

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