Neuorganisation der Arbeitsförderung stellt nächste Hürde für von der Leyen dar: Die Hartz IV-Reform ist noch nicht in trockenen Tüchern, da steht in der Arbitsmarktpolitik die nächste Aufgabe an, die sich schwieriger zu gestalten scheint, als das der Bundesarbeitsministerin lieb sein dürfte. Die Regierung hatte im Koalitionsvertrag eine Überprüfung bzw. Straffung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums vereinbart. Als Grundlage sollte eine Evaluation bestehender Instrumente des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) dienen. Jedoch liefert der Bericht des IAB keine Grundlage für die Instrumentenreform in Form einer Blaupause. Zu unterschiedlich sind die Teilnehmer-/innen und die Ausgestaltung der Maßnahmen, um pauschale Auskünfte über Wirkung und Effizienz geben zu können. Ein wesentliches Ziel der Instrumentenstraffung soll sein, den Ermessensspielraum für die Ausgestaltung der Arbeitsförderung vor Ort zu erhöhen. Die Integrationschancen von Menschen sollen durch einen stärkeren regionalen Bezug erhöht werden.
Die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Landkreistag, Sozialverbände sowie Träger beruflicher Bildung haben Anforderungen an eine solche Instrumentenreform formuliert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hatte bereits letzten Sommer Notwendigkeiten zu einer gelingenden Integration Benachteiligter Jugendlicher formuliert und veröffentlicht.