Gesetzentwurf zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Die Bundesregierung hat handelnd durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Gesetzentwurf zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Reihe von Änderungen vor, die allerdings eher als Verschlankungen scheinen, denn wirkungsvolle Verbesserungen bereit zu halten. Den von der Fachöffentlichkeit seit langem angemahnten Reformen wird nicht wirklich Rechnung getragen. Mit Blick auf besonders benachteiligte Menschen oder verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit lässt eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik weiter auf sich warten. Eine stärkere Flexibilisierung und Dezentralisierung steht zwar auf dem Papier, aber eine tatsächliche Umsetzung mit einer Ausweitung des Handlungsspielraums benötigt finanzielle Mittel. Mit den weiterhin geplanten Kürzungen des Eingliederungstitels (EGT) stehen diese nicht zur Verfügung. Die Regierung plant außerdem mit dem neuen Gesetz eine Trägerzulassung ähnlich AZWV für alle Maßnahmen des SGB III und II. Die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen werden zu normalem Ermessensleistungen. Die Berufseinstiegsbeleitung soll ausgebaut werden und an allen allgemein bildenden Schulen möglich sein.


