Koalitionspläne zu Aufenthaltsrecht umstritten und dennoch beschlossen

Die Pläne der schwarz-gelben Regierungskoalition zur Änderung ausländerrechtlicher Vorschriften stoßen bei Experten auf ein gemischtes Echo. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur ”Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften“ wurde am Donnerstag abschließend beraten.

Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung eines eigenständigen Wiederkehrrechts für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen vor, die von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten werden. Ebenfalls vorgesehen ist die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes gegen Zwangsheirat im Strafgesetzbuch. Darüber hinaus soll unter anderem die Antragsfrist zur Aufhebung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch von einem auf drei Jahre verlängert werden. Um den Anreiz zur Eingehung einer Scheinehe zu vermindern, soll ferner die Mindestbestandszeit, die für den Fall des Scheiterns der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründet, von zwei auf drei Jahre erhöht werden.

Nach Willen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP soll zudem geduldeten und gut integrierten ausländischen Jugendlichen und Heranwachsenden ”eine eigene Aufenthaltsperspektive eröffnet“ werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen auch die Eltern und Geschwister dieser Jugendlichen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Ferner soll laut Antrag die Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers, der zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet ist, jeweils auf höchstens ein Jahr befristet werden, bis der Kurs erfolgreich abgeschlossen ist oder der Nachweis erbracht wurde, dass die Integration anderweitig erfolgt ist.

Die Oppositionsfraktionen hatten alle eigene Vorlagen für entsprechende gesetzliche Änderungen eingebracht. Diese wurden im Bundestag mehrheitlich abgelehnt.

Der Deutsche Caritasverband (DCV) kritisierte die Pläne der Regierung ebenfalls. Diese sehen vor, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis mit dem erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses zu verknüpfen. Nach Ansicht des DCV behindert das die Integration in Deutschland. „Mit dieser Regelung wird unterstellt, Migranten seien nur unter Druck bereit, Deutsch zu lernen. Dabei zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre, dass das Interesse an diesen Kursen die vorhandenen Plätze bei weitem übersteigt“, kritisiert Caritas-Präsident Peter Neher das Vorhaben. Auch sei nicht nachvollziehbar, warum dieses wichtige Gesetzesvorhaben trotz nach wie vor offener Fragen ohne breite parlamentarische und gesellschaftliche Diskussion beschlossen werden soll.

Positiv bewertet der DCV, dass gut integrierte Jugendliche ein Bleiberecht erhalten sollen, das auch den anderen Familienmitgliedern eine Aufenthaltserlaubnis ermöglichen kann. Der DCV bedauert jedoch, dass der Antrag der Koalition eine vollständige Lebensunterhaltssicherung als Vorbedingung für eine Aufenthaltserlaubnis vorsieht. Ein großer Teil der betroffenen Eltern wird aufgrund der bisherigen Lebenssituation nicht in der Lage sein, diese Voraussetzung zu erfüllen.“

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; DCV

Dokumente: Antrag_Linke__Rueckkehrrecht__1704681.pdf

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