Die Bundestagsfraktion DIE LINKE erkundigte sich bei der Bundesregierung nach der Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Sie wollte wissen, um wieviele Personen es sich handelt und wie mit ihnen umgegangen wird. In diesem Jahr wurden bis August – nach Kenntnis der Bundesregierung – 227 unbegleitete jugendliche Flüchtlinge aufgegriffen. Im Jahr 2011 waren es 307 und 2010 bereits 197. Die Infrastruktur und Betreuungssituation sieht vor Ort sehr unterschiedlich aus. Grundsätzlich ist das Jugendamt zur Inobhutnahme verpflichtet. Zusammen mit dem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling ist ein Clearingverfahren durchzuführen. Eine Unterbringung der jungen Menschen erfolgt in einer geeigneten Einrichtung oder bei einer geeigneten Person. Dazu können auch Angebote der Jugendwohnens gehören.