Reform der Kinder- und Jugendhilfe
Am 12. April 2017 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Von dem avisierten großen Reformprojekt „inklusive Lösung“ und „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung“ wurde mittlerweile Abstand genommen. Erste Schritte hin zu einer inklusiveren Gesetzgebung lassen sich in programmatischen Aussagen und Regelungen für die Kindertagesstätten und die Jugendhilfeplanung erkennen. Allerdings sieht der Gesetzentwurf auch eine Aufweichung des Rechtsanspruchs auf Leistungen für junge Volljährige (§ 41) vor und eine Beschränkung der Leistungsberechtigten für das Jugendwohnen (§ 13 Absatz 3). Außerdem ist eine Länderöffnungsklausel für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (§ 78f) vorgesehen, die eine Einschränkung des Leistungsangebotes der Jugendhilfe für diese Personengruppe zur Folge haben könnte. Viele Verbände und auch der Bundesrat sehen die Gesetzesvorlage kritisch und bemängeln die angedachten Veränderungen. Heute (19.06.17) findet die Anhörung im entsprechenden Bundestagsausschuss statt. Auch der Deutsche Caritasverband wird sich gegen Änderungen im Bereich der Jugendsozialarbeit aussprechen. Die Vorsitzende der BAG KJS und des BDKJ, Lisi Maier, wies in einem Fachgespräch der Linken zur SGB VIII-Reform ebenfalls darauf hin, dass das Vorhaben das Jugendwohnen zu stärken (durch eine Soll- statt Kann-Vorschrift) durch die Gesetzesformulierung konterkariert wird. Jugendwohnen als Angebot der Jugendsozialarbeit würde stattdessen sowohl in der Zielrichtung und im Umfang als auch in den Zielgruppen stark eingeschränkt. Die BAG KJS hatte in einem Appell Abgeordnete dazu aufgefordert, von den geplanten Änderungen des Jugendwohnes Abstand zu nehmen.