Autor: Silke Starke-Uekermann

Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Am 12. April 2017 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Von dem avisierten großen Reformprojekt „inklusive Lösung“ und „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung“ wurde mittlerweile Abstand genommen. Erste Schritte hin zu einer inklusiveren Gesetzgebung lassen sich in programmatischen Aussagen und Regelungen für die Kindertagesstätten und die Jugendhilfeplanung erkennen. Allerdings sieht der Gesetzentwurf auch eine Aufweichung des Rechtsanspruchs auf Leistungen für junge Volljährige (§ 41) vor und eine Beschränkung der Leistungsberechtigten für das Jugendwohnen (§ 13 Absatz 3). Außerdem ist eine Länderöffnungsklausel für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (§ 78f) vorgesehen, die eine Einschränkung des Leistungsangebotes der Jugendhilfe für diese Personengruppe zur Folge haben könnte. Viele Verbände und auch der Bundesrat sehen die Gesetzesvorlage kritisch und bemängeln die angedachten Veränderungen. Heute (19.06.17) findet die Anhörung im entsprechenden Bundestagsausschuss statt. Auch der Deutsche Caritasverband wird sich gegen Änderungen im Bereich der Jugendsozialarbeit aussprechen. Die Vorsitzende der BAG KJS und des BDKJ, Lisi Maier, wies in einem Fachgespräch der Linken zur SGB VIII-Reform ebenfalls darauf hin, dass das Vorhaben das Jugendwohnen zu stärken (durch eine Soll- statt Kann-Vorschrift) durch die Gesetzesformulierung konterkariert wird. Jugendwohnen als Angebot der Jugendsozialarbeit würde stattdessen sowohl in der Zielrichtung und im Umfang als auch in den Zielgruppen stark eingeschränkt. Die BAG KJS hatte in einem Appell Abgeordnete dazu aufgefordert, von den geplanten Änderungen des Jugendwohnes Abstand zu nehmen.

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Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention

Programme gegen Extremismus auf dem Prüfstand: Viele Initiativen und Vereine in Deutschland setzen sich für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit ein. Aktuell gibt es zwei Programme mit denen die Bundesregierung das zivilgesellschaftliche Engagment gegen Extremismus stärkt und finanziell fördert. „Demokratie leben.“ des Bundesfamilienministeriums und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesinnenministeriums. Die Regierung hat die Wirksamkeit der Pogramme analysiert und dem Kabinett einen entsprechenden Bericht zur Beschlussfassung vorgelegt. Angesichts des zunehmenden islamistischen Terrors und als Folge des NSU-Komplexes hat die Bundesregierung die bestehenden Programme in den vergangenen Jahren bereits weiterentwickelt. So werden zum Beispiel die jeweilige Lage vor Ort besser berücksichtigt, lokale Netzwerke gezielter unterstützt und eine Vernetzung der kommunalen Akteure vorangetrieben. Dennoch gibt es weiteren Optimierungsbedarf. Neben dem Ausbau der Forschung zählt der Ausbau der Prävention im Netz oder die Förderung neuer, innovativer präventiv-pädagogischer Ansätze dazu.

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Konzept gegen Ungleichheit

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag die Bundesregierung auf, ein umfassendes Konzept gegen Armut und Ungleichheit vorzulegen. Der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht

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Kinderarmut und Reichtum in Deutschland

Wie reich ist Deutschland? Und wie kann es sein, dass so viele junge Menschen von Armut betroffen sind? Dabei schreibt die Bundesregierung doch im fünften Armuts- und Reichtumsnbericht, wie vollständig ausreichend und wirksam ihre Maßnahmen zur Armutsbekämpfung sind. Prof. Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal räumt in seiner aktuellen Studie zur Kinderarmut und zum Reichtum in Deutschland mit dieser politischen Auffassung auf. Klundt fragt, was angesichts der Ursachen und Bearbeitungsformen sozialer Polarisierung, des gravierenden Ausmaßes und der dramatischen Folgen von Kinderarmut und Reichtum in Deutschland dringend unternommen werden werden muss. Die Studie leistet einen Debattenbeitrag zur gesellschaftlichen Auseinandersetzung um die Ursachen und Folgen von Kinderarmut.

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