Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ vorgelegt. Vor dem Hintergrund des Strukturwandels am Arbeitsmarkt (z. B. durch Digitalisierung) sollen die Möglichkeiten der Weiterbildung und Qualifizierung verstärkt und die Assistierte Ausbildung verstetigt werden. Unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit Stellung zu dem Gesetzentwurf bezogen. In erster Linie begrüßt der Verbund Förderinstrument der Assistierten Ausbildung zu verstetigen. Dies ist für die Jugendsozialarbeit eine relevante Verbesserung. Allerdings sollte auch zukünftig sichergestellt werden, dass Ausbildungsvorbereitung und -begleitung „aus einer Hand“ erbracht werden, um die jungen Menschen sowohl vor als auch während und im Anschluss ihrer Ausbildung ganzheitlich begleiten zu können. Darüber hinaus muss die Assistierte Ausbildung als bundesweites Regelinstrument für alle Ausbildungsberufe – auch für vollzeitschulische – anwendbar sein. Der Verbund hatte bereits Ende 2017 gefordert, dass Assistierte Ausbildung überall da, wo sie nötig sei, gewährt werden müsse. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt zudem den geplanten Rechtanspruch auf Nachqualifizierung zum Berufsabschluss. Gleichzeitig spricht er sich für mehr modular aufgebaute Qualifizierungsangebote aus, um vor allem auch gering qualifizierte junge Menschen stärker in die Weiterbildung einbeziehen zu können.
Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit