Das Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung beschlossen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit sieht insbesondere in der Mindestausbildungsvergütung sowie in den erweiterten Möglichkeiten zu einer Teilzeitausbildung wichtige Schritte, die Situation junger Menschen, die von Benachteiligung oder Beeinträchtigungen betroffen sind, auf dem Ausbildungsmarkt zu verbessern. Allerdings sind, angesichts von 2,1 Millionen jungen Erwachsenen zwischen 20 und 34 Jahren ohne Berufsabschluss, weitergehende Modernisierungen hin zu einer inklusiven Berufsbildung notwendig. Ausbildung darf nicht zu Armut führen und die Mindestausbildungsvergütung muss für alle Auszubildenden gelten, für vollzeitschulische und weitere Ausbildungsgänge, wie die außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE). Da besteht Nachbesserungsbedarf. Die BAG KJS verleiht ihren Forderungen in einer Stellungnahme Ausdruck.
Quelle : BAG KJS